AK: 43 Millionen Überstunden nicht abgegolten

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Im Vorjahr wurde laut AK jede sechste Mehr- und Überstunde nicht bezahlt oder mit Zeitausgleich abgegolten.

Voriges Jahr sind 43 Millionen Mehr- und Überstunden nicht bezahlt oder mit Zeitausgleich abgegolten worden, so die Arbeiterkammer (AK) am Donnerstag unter Berufung auf Daten der Statistik Austria. Demnach wurde jede 6. Mehr- und Überstunde nicht bezahlt. Das entspricht der "Gratis-Arbeit" von rund 25.000 Vollzeitbeschäftigten.

AK-Präsidentin Renate Anderl fordert ein Ende der Verfallsfristen für Überstunden und ein Überstunden-Duplum: "Wer Überstundenentgelt mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen müssen." Aus der AK-Arbeitsrechtsberatung sei das Problem bekannt. Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses forderten viele Arbeitnehmer vergeblich die Bezahlung offener Überstunden ein. Andere trauten sich das aus Angst um ihren Job erst gar nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende sei, wollten viele Arbeitnehmer offene Mehr- und Überstunden einklagen.

Doch dann komme es bei der Beratung der Arbeitnehmer oft zu einer bösen Überraschung: Im Arbeitsvertrag finde sich eine Verfallsfrist für alle Ansprüche von oftmals nur drei Monaten. Überstunden, die oft über Jahre angehäuft wurden, wurden damit völlig gratis geleistet. "Leider ist eine solche Verfallsklausel nach der derzeitigen Rechtslage zulässig", kritisiert AK-Präsidentin Renate Anderl in einer Aussendung. "Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot solcher Verfallsfristen für Überstundenzuschläge."

Auch ohne einer Verfallsklausel, wenn der Arbeitnehmer die Ansprüche zuerkannt bekommt, komme der Arbeitgeber straffrei davon, macht die AK aufmerksam: Er müsse zuzüglich Zinsen nur das zahlen, was er sowieso schuldig geblieben sei. Anderl: "Manche Arbeitgeber machen daraus ein Geschäftsmodell und enthalten systematisch Überstunden vor. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreizwirkung. Daher fordere ich ein Überstunden-Duplum: Wer Überstunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen."

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