Ärger vor Weihnachten: Wer haftet eigentlich für verlorene Pakete?

Ärger vor Weihnachten: Wer haftet eigentlich für verlorene Pakete?
Was passiert, wenn Pakete nicht ankommen? Und darf der Lieferant das Paket einfach vor der Tür abstellen?

Leider geht bei Paketlieferungen nicht immer alles gut. Aber was passiert eigentlich, wenn ein Packerl verloren geht oder beschädigt geliefert wird? Grundsätzlich haftet das Unternehmen, bei dem bestellt wurde, so das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). 

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Etwas anderes gilt nur, wenn das Paket auf Wunsch des Käufers mit einem anderen Versandanbieter verschickt wurde. Dann kann der Kunde Schadenersatz vom Lieferdienst fordern, wenn das Paket nicht oder in kaputtem Zustand zugestellt wird.

Wird das Paket  vor der Wohnungstür oder auf der Terrasse abgestellt und geht dann verloren oder wird beschädigt, haftet ebenfalls der Verkäufer. Hat der Empfänger dem Versandunternehmen aber eine Abstellgenehmigung erteilt, trägt er selbst das Risiko dafür. Besonders sicher ist hier die Österreichische Post: Sie muss zwingend an eine Abgabestelle liefern.

Rückgaberecht

Ärgerlich sind gerade zu Weihnachten auch online bestellte Geschenke, die erst nach den Feiertagen geliefert werden. Zeichnet sich bereits ab, dass das Paket nicht rechtzeitig ankommt, empfiehlt es sich, in einem Geschäft nach Ersatz zu suchen. Die bestellte Ware aus dem Netz können Verbraucher dann nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und erhalten ihr Geld wieder. 

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Das Porto für den Rückversand muss grundsätzlich der Käufer selbst übernehmen. Hat eine Firma den Verbraucher aber darüber nicht informiert, muss sie die Kosten tragen. Die Ware, die zurückgeschickt wird, muss unversehrt beim Unternehmer ankommen. Das bedeutet aber nicht, dass sie originalverpackt sein muss. 

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