Abgasskandal - Deutsche Justizministerin: Vergleich mit VW möglich

Neues VW Logo auf "Telemoritz" in Hannover
Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht rechnet im Diesel-Musterverfahren gegen VW nicht mit einem schnellen Urteil.

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht rechnet im Diesel-Musterverfahren gegen VW nicht mit einem schnellen Urteil. "Im Fall VW geht es um komplexe Sachverhalte, über die die Gerichte vermutlich Beweis erheben werden, was eine gewisse Zeit dauert", sagte die SPD-Politikerin dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag".

Dafür seien diese Beweisfragen dann auch geklärt, und Verbraucher könnten sich später darauf berufen. Möglich sei aber auch, dass "das Verfahren mit einem Vergleich abschließt, in dem eine finanzielle Entschädigung enthalten ist", sagte die Ministerin der Zeitung. Volkswagen weist einen Vergleich allerdings bisher zurück. Er würde es den Klägern ersparen, in möglichen Folgeprozessen ihren individuellen Schaden geltend machen zu müssen.

Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals beginnt am Montag der Prozess zwischen klagenden Kunden und dem VW-Konzern. Dabei wird das neue Instrument der Musterfeststellungsklage angewandt. Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) tritt am Oberlandesgericht Braunschweig als Musterkläger auf. Nach Meinung des Verbands hat VW seine Kunden mit der Manipulation der Abgasreinigung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

Etwa 470.000 Dieselkunden haben sich der Musterklage angeschlossen und hoffen auf Schadenersatz. Nach Einschätzung von Volkswagen dürfte das Verfahren einschließlich einer möglichen Überweisung zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe mindestens vier Jahre dauern.

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