Abgase: Absprachen von BMW, Daimler, VW bestätigt
Die deutschen Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit. Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.
Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.
Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.
Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handle.
Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.
Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.
VW erwägt Beschwerde
Nach den Vorwürfen der EU-Kommission hat Volkswagen die Prüfung der Beschwerde angekündigt. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äußern, teilte der Konzern am Freitag mit.
Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind". Schon im vergangenen Jahr habe die Behörde festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, die Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen.
Laut VW beschränkt sich das Verfahren auf die Kooperation der deutschen Hersteller BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche zu technischen Fragen, die in sogenannten "5er-Kreisen" besprochen wurden. Konkret werde geprüft, ob es Kartellverstöße bei der Entwicklung und Einführung von SCR-Systemen zur Diesel-Abgasreinigung und Ottopartikelfiltern gekommen sei. Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten würden den Herstellern nicht vorgeworfen. Eine Verbindung zum Abgasskandal sehe die Behörde nicht.
BMW weist Vorwurf zurück
Der Münchner Automobilhersteller ist über den Vorwurf der Absprache ebenfalls erbost. Ähnlich wie VW argumentiert man, lediglich technische Rahmenbedingungen abgeklärt zu haben. Diese Abstimmungen wären weder für Kunden noch für Lieferanten nachteilig gewesen. Dass die EU-Kommission darin eine verbotene Kartellabsprache sieht, könne man nicht nachvollziehen. Allerdings werde man die vorgebrachten Beschwerdepunkte sorgsam prüfen.
Kommentare