A1 erhöht Preise bei mehr als 20 Tarifen um bis zu 32 Prozent

A1 erhöht Preise bei mehr als 20 Tarifen um bis zu 32 Prozent
Nach der Indexanpassung im April kommen auf die Telekom-Kunden im November neuerliche Preishöhungen zu.

Erst Anfang April haben die drei heimischen Netzbetreiber ihre bestehenden Tarife dem aktuellen Verbraucherpreisindex angepasst (indexiert) und die Preise zwischen 8,5 und 11,5 Prozent erhöht. Im November steht tausenden A1-Kunden ein weiterer Preisschub ins Haus. 

Ab 25. November schraubt die  A1 Telekom Austria  die Preise bei insgesamt 24 Internet- und Handy-Tarifen gleich um bis zu  32 Prozent nach oben. Wie auf der Homepage des Betreibers zu lesen ist, erhöht sich etwa das monatliche Grundentgelt für den Handy-Tarif  „B-free M 2019“ von bisher 19,25 Euro auf 25,37 Euro. Der Internet-Tarif A1 Go! XL 2018 kostet dann 71,05 Euro (!) statt bisher 57,90 Euro und der Preis für das  Produkt A1 Net Cube Internet XL 2019  wird um 11,20 Euro auf 71,10 Euro erhöht. 

A1-Sprecher: "Einige Tausend Kunden betroffen"

Von den Tarifanpassungen, die bereits in der ersten Augustwoche kommuniziert wurden, sind laut A1-Pressesprecher Michael Höfler nur "einige Tausend Kunden" betroffen. Es handle sich durchwegs um ältere Tarife. „Unser Produktzyklen betragen in der Regel 7 bis 8 Jahre“, allerdings sind auch einige 2019-er Tarife dabei. Begründet wird die Preisanpassung mit höheren Kosten bei diesen älteren Tarifen. Höfler verspricht den betroffenen Kunden „individuelle Lösungen“, etwa den Umstieg auf günstigere Tarife. 

Mehr dazu: Indexierung sorgt ab April für Preisschub bei Handytarifen

Wer die Preiserhöhung nicht hinnehmen will, hat bis Inkrafttreten der Preisänderung  ein außerordentliches Kündigungsrecht. 

Dürfen Telekom-Anbieter Entgelte in unbeschränkter Höhe anpassen?

Bleibt die Frage: Dürfen Telekom-Anbieter das Entgelt in unbeschränkter Höhe anpassen? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte diesbezüglich bereits eine Klage gegen den Netzbetreiber Drei, der 2018 einige Tarife um fast 39 Prozent erhöhte. Dem VKI war dies zu viel und er klagte.

Der OGH gab Drei recht. Demnach dürfen  Telekom-Anbieter  ihre Verträge – und damit auch die Entgelte – einseitig und in unbeschränkter Höhe ändern, sofern sie den Kunden rechtzeitig darüber informieren. Diese haben  bis Inkrafttreten der Änderung ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Kein Kündigungsrecht gibt es bei einer Preiserhöhung nach der  Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln in den AGB der meisten Handyverträge. Die Netzbetreiber können hier die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben. Durch die hohe Inflation fielen die Anpassungen heuer besonders hoch aus. 

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