Schuldspruch nach tödlicher Bergtour am Großglockner – Urteil nicht rechtskräftig.
20.02.2026, 15:07
Am Landesgericht Innsbruckist ein 37-jähriger Salzburger wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Seine 33-jährige Partnerin war bei einer Tour am Großglockner ums Leben gekommen. Für das Gericht stand fest, dass die Frau ihrer alpinistischen Erfahrung nach klar von ihrem Partner abhängig war. Dieser habe seine Führungsverantwortung nicht wahrgenommen und die Tour falsch eingeschätzt. Ein früherer Notruf oder ein rechtzeitiges Umkehren hätten nach Ansicht des Richters ihr Leben retten können. Das Urteil: fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe von 9.600 Euro.
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