Herzogin Meghan: Überraschende Wendung im Zeitungsprozess

Herzogin Meghan: Überraschende Wendung im Zeitungsprozess
Bei der Klage geht es eigentlich um einen Brief Meghans an ihren Vater, Thomas Markle. Ein Boulevardblatt hatte das Schreiben in Auszügen veröffentlicht.

Harry und Meghan leiden bereits seit längerer Zeit unter der Dauerbeobachtung durch die Boulevardpresse. Erst vor wenigen Wochen reichte das Paar bei einem Gericht in Los Angeles Klage ein, weil es sich auf seinem Anwesen von Paparazzi belästigt fühlte. Unter anderem hätten Fotografen mit Drohnen ihren Sohn Archie im Garten abgelichtet, so der Vorwurf. Von ihrem Umzug nach Santa Barbara sollen sie sich beide nun die langersehnte Privatsphäre erhoffen.

Derzeit klagt Meghan zudem noch in London gegen den Verlag der Mail on Sunday. Das Blatt hatte einen Brief der Herzogin an ihren Vater in Auszügen veröffentlicht. Sie fühlt sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Wie mehrere britische Medien berichten, hat sie sich nun im laufenden Prozessentschieden, ihren Anwalt zu welchseln. Mit David Sherborne, der im Laufe seiner juristischen Karriere viele hochkarätige Persönlichkeiten - zuletzt Johnny Depp - vertreten hat, waren im Juli Teile von Meghans Klage abgewiesen worden. Dies bedeutete etwa 75.000 Euro an Gerichtskosten, die sie für die beklagte Zeitung übernehmen musste. Sherborne soll nun Anwalt Justin Rushbrook folgen, heißt es in den Berichten.

Derzeit scheint Meghan im Prozess schlechte Karten zu haben: Der zuständige Richter wirft ihr vor, Informationen über das Gerichtsverfahren an die britischen Medien weitergeleitet zu haben. Sie soll mit dem Journalisten Omid Scobie zusammenarbeiten, der auch Mitverfasser von "Finding Freedom", dem neuen "Enthüllungsbuch" über Meghan und Harry, ist. Zudem wirft das gegnerische Team der Herzogin vor, auch bei besagter Biografie ihre Finger mit im Spiel zu haben - obwohl Meghan selbst dies dementiert.

Herzogin Meghan: Überraschende Wendung im Zeitungsprozess

Anwalt David Sherborne

Anfang August konnte Meghan aber doch einen Teilsieg vor Gericht verbuchen: Sie muss vorerst nicht die Namen von fünf Freundinnen preisgeben, die einem US-Magazin ein Interview gegeben hatten. Möglicherweise sei die Veröffentlichung der Namen aber zu einem späteren Zeitpunkt nötig, sagte ein Richter im laufenden Verfahren in London mit. Die Frauen hatten die Ex-Schauspielerin im vergangenen Jahr im People Magazine als fürsorglich und bodenständig beschrieben - im Gegensatz zu Berichten in einigen Boulevardblättern. Die Mail on Sunday hatte damit gedroht, die Namen der Frauen zu veröffentlichen, die zum engsten Kreis der Herzogin gehören sollen. Sie könnten als Zeugen aussagen, argumentierte die Zeitung. Doch Meghan fürchtete um das "emotionale und psychische Wohlergehen" ihrer Freundinnen. "Jede dieser Frauen ist eine Privatperson, junge Mutter und jede hat das Grundrecht auf Privatsphäre", erklärte die ehemalige Schauspielerin.

Mit ihrem Vater liegt Meghan seit ihrer Hochzeit im Mai 2018 im Clinch. Er hatte den Brief nach eigenen Angaben selbst an die Boulevardzeitung weitergegeben, weil er sich durch das Interview im People Magazine in ein schlechtes Licht gerückt fühlte. Die Anwälte der Mail argumentieren, Meghan habe das Interview offenbar abgesegnet und damit selbst die Öffentlichkeit in der Sache gesucht. Die Herzogin bestreitet das. Meghan und Harry haben sich im Frühjahr vom engeren Kreis der britischen Royals verabschiedet.

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