Fall Ofarim: Keine neuen Ermittlungen nach Aussagen im RTL-Dschungelcamp
Gil Ofarim
Beim RTL-Dschungelcamp hat der Musiker Gil Ofarim seine Sicht auf die Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter geäußert. Dann meldete sich der Betroffene erstmals öffentlich zu Wort. In einem Interview der Zeit sprach er auch über Ofarims Auftritt in der Sendung "Ich bin ein Star, holt mich hier raus!", die der Musiker gewann: "Er inszeniert sich wie ein Opfer, obwohl ich das bin, und das ist schwer für mich", sagte der Mitarbeiter.
Der Musiker, Sohn des 2018 gestorbenen 60er-Jahre-Stars Abi Ofarim, hatte 2021 Schlagzeilen gemacht, als er sich bei Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen des Hotelmitarbeiters darstellte. Später stellten sich diese Vorwürfe als falsch heraus - Ofarim musste seine Darstellung in einem Verleumdungsprozess gegen ihn zurücknehmen. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Mitarbeiter des Hotels hatte sich laut der Zeit nie in einem Interview dazu geäußert - bis jetzt.
Hotelmitarbeiter spricht über Morddrohung
Ofarim legte in einer Ausgabe des RTL-Dschungelcamps nahe, mit den Kameraaufnahmen aus dem Hotel, die einer der Gründe für die Entlastung des Hotelmitarbeiters vor Gericht waren, habe womöglich etwas nicht gestimmt. Dieser sagte der Zeit dazu: "Es macht mich fassungslos. Weder das Gericht noch der Videogutachter haben die Glaubwürdigkeit der Aufnahmen in Zweifel gezogen – ebenso wenig wie die Aussagen der Zeugen."
Er sei nach den Vorwürfen damals zur Polizei gegangen und habe Anzeige gegen Ofarim wegen Verleumdung erstattet. "Meine Social-Media-Konten liefen über, ich wurde bombardiert in einem Ausmaß, das man sich nicht vorstellen kann. Über meine dienstliche E-Mail-Adresse lief eine Morddrohung ein", berichtete der Hotelangestellte. "Mein damaliger Chef rief am Abend an, um mir anzubieten, mich für einige Tage an einen sicheren Ort zu bringen. 15 Minuten später holte mich eine Limousine ab. Es war wie in einem Film."
Behörde sieht nach Dschungecamp-Sagern keinen Anlass für Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht trotz Ofarims Andeutungen über angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme keinen Anlass für neue Ermittlungen. Es bestehe "keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen", teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Verfahrenseinstellung kein Freispruch
Spätere Äußerungen führen nicht zur erneuten Verfahrensaufnahme Auch Konsequenzen für Ofarim selbst schloss die Staatsanwaltschaft aus. "Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt." Damit könnten die dem Angeklagten in diesem Verfahren zur Last gelegten Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren erneut verfolgt werden - "soweit nicht der Verdacht eines Verbrechens besteht". "Hierfür gibt es jedoch keine Anhaltspunkte." Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.
Äußerungen Ofarims im Nachhinein können daher nicht zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen. Diese Verfahrenseinstellung sei kein Freispruch, teilte die Behörde weiter mit. Nach der ausdrücklichen Diktion des Landgerichts Leipzig sei mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem Geschädigten und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und kein Urteilsspruch erforderlich.
Ermittlungsbehörde sieht nur Wiederholungen früherer Aussagen
"Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft unabhängig davon letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar. In diesem wurde durch die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden", so Schulz. Zugleich habe die Verteidigung aber auch betont, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei. Das Landgericht habe demgegenüber keine Zweifel an der Beweiskraft der Videoaufnahmen und ebenso wenig an den Aussagen der bis dahin gehörten Zeugen gehabt, erinnerte Schulz an eine damalige Mitteilung des Landgerichts. Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21.08.2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt.
Kommentare