Belgiens Ex-König Albert zu Vaterschaftstest verurteilt

Belgiens Ex-König Albert zu Vaterschaftstest verurteilt
Vermeintliche uneheliche Tochter erlangte Ettapensieg vor Gericht.

Der frühere belgische König Albert II. muss sich im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterziehen. Das entschied das Brüsseler Berufungsgericht, wie die Nachrichtenagentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte meldete. Die Richter setzten demnach eine Frist von drei Monaten.

Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boel, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Selys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.

Belgiens Ex-König Albert zu Vaterschaftstest verurteilt

Der ehemalige König (84) bestreitet die Vaterschaft. Er könnte sich nach einem Bericht des Senders RTBF vor dem obersten Gericht des Landes gegen den Gentest wehren.

Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boel - der Ex-Mann der Mutter - weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boel hatte dies beantragt, um Albert als "echten" Vater anerkennen lassen zu können.

 

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