Wegen Verjährung: Kein FIFA-Verfahren gegen Franz Beckenbauer
Der Fußball-Weltverband FIFA wird das Verfahren gegen Franz Beckenbauer, den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt im Zusammenhang mit dem WM-Sommermärchen 2006 wegen Verjährung nicht weiter verfolgen. Das entschied die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission, wie die FIFA am Donnerstag mitteilte.
Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hatte am 22. März 2016 ein Verfahren eingeleitet. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt im Zusammenhang mit einer Zahlung von 10 Millionen Schweizer Franken (9,07 Mio. Euro) an den damaligen FIFA-Vize Mohamed bin Hammam im Jahr 2002 gegen Art. 27 (Bestechung und Korruption) verstoßen haben. Die deutschen WM-Macher hatten immer behauptet, dass diese Summe dazu diente, um damit einen Organisationszuschuss vom Weltverband FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken (226,68 Mio. Euro) abzusichern.
Zuvor war bereits im April 2020 das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) wegen Verjährung eingestellt worden. Zwanziger, Schmidt und Urs Linsi waren wegen Betruges angeklagt worden, Niersbach wegen Beihilfe. Hintergrund war auch, dass das Verfahren wegen der Corona-Krise ab März 2020 ausgesetzt und nicht weiter fortgeführt worden war. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten.
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