Verordnung erlaubt Training: Fußball mit zwei Metern Abstand
Am Samstag hat das Gesundheitsministerium unter der Führung von Rudolf Anschober jene Sätze formuliert, die den Profi-Fußballern die Rückkehr auf den Rasen ermöglichen. In einer Verordnung, die dem KURIER vorliegt, werden Corona-Beschränkungen gelockert.
Spitzensportlern („auch aus dem Bereich des Behindertensports“) ist ab 20. April nicht mehr verboten, Sportstätten zu betreten. Für alle anderen Personengruppen bleiben die Sportstätten (zumindest laut dieser Verordnung) versperrt.
Beim Training müssen zwei Meter Abstand gehalten werden, auch zu allen Betreuern. Fünf Wochen nach dem Verbot von Fußballtraining wird den zwölf Vereinen der obersten Spielklasse und Austria Lustenau (als Cupfinalist) erlaubt, dass „in Kleingruppen von maximal sechs Kaderspielern mit gleichbleibender personeller Zusammensetzung“ geübt wird.
Der Forderung der Spielergewerkschaft VdF, auch den 15 weiteren Zweitligisten wie dem reinen Profi-Team aus Ried das Training zu gestatten, wurde damit kein Gehör geschenkt.
Der LASK startet bereits am Montag mit dem Training (angekündigt wurde sogar eine Pressekonferenz im Stadion), die restlichen Vereine in den Tagen darauf.
Corona-Frage offen
Ob die Kicker vorab auf das Coronavirus getestet werden müssen, ist in diesem Erlass nicht geregelt. Salzburg und LASK haben damit bereits begonnen, Rapid würde ab der Erlaubnis von Mannschaftstraining mit Zweikämpfen zwei Mal pro Woche testen.
Die Bundesliga will mit der Regierung bis Freitag alle offenen Fragen klären.
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