Teilerfolg für Ex-FIFA-Präsident Joseph S. Blatter

Joseph S. Blatter bei der Vergabe der Fußball-WM 2022
Die Schweizer Bundesanwaltschaft will einen Teil des Verfahrens gegen den 84-Jährigen einstellen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft will einen Teil des 2015 eröffneten Verfahrens gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter einstellen. Dabei geht es um den Vorwurf, der Walliser habe 2005 einen für den Fußball-Weltverband unvorteilhaften Vertrag mit der Karibischen Fußball-Union (CFU) abgeschlossen. Der damalige CFU-Präsident Jack Warner, der auch Vize-Präsident der FIFA war und mittlerweile lebenslang gesperrt ist, soll demnach TV-Rechte an Weltmeisterschaften für Dumping-Preise erhalten und für Millionensummen weiterverkauft haben.

„Wir bestätigen Ihnen, dass die Bundesanwaltschaft den Parteien mitgeteilt hat, dass sie die Strafuntersuchung im Teil-Sachverhalts- und Vorwurfsbereich betreffend das Vertragsverhältnis mit der CFU als vollständig sowie abschlussreif erachtet und beabsichtigt, das Verfahren betreffend diesen Sachverhaltskomplex einzustellen (Art. 318 StPO)“, teilte die Bundesanwaltschaft am Samstag mit. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Noch ist für Blatter nicht alles ausgestanden

Ein weiterer Strang des Verfahrens gegen den 84 Jahre alten Blatter beschäftigt sich mit einer dubiosen Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an den damaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini im Jahr 2011. Dieser Teil des Verfahrens ist von der Absichtserklärung nicht betroffen.

„Sobald auch der Fall Platini abgeschlossen ist, werde ich bei der FIFA einen Antrag auf Rehabilitierung stellen, da meine Suspendierung durch die FIFA-Ethikkommission aufgrund von Vorwürfen der Schweizer Justiz erfolgt ist“, sagte Blatter.

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