Steuerhinterziehung bei WM 2006: Anklage zugelassen

FILE PHOTO: Niersbach (R), general secretary of the German soccer association (DFB) and designated successor of DFB president Zwanziger (L) hold a news conference at the DFB headquarters in Frankfurt
Vier Ex-Funktionäre sind angeklagt. Beckenbauer findet sich nicht unter den Beschuldigten.

In Deutschland wird die Finanzaffäre um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 doch noch vor Gericht aufgearbeitet. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ließ mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss die zuvor vom Landgericht abgelehnte Anklage gegen vier frühere Funktionäre zu - unter anderen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger.

Es liege "ein hinreichender Tatverdacht" vor, dass die Angeklagten mit der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen hätten. Das Verfahren soll vor dem Landgericht Frankfurt stattfinden, das zuvor eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte nun Erfolg.

Sechs Monate bis zehn Jahre Haft

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 Zwanziger und Niersbach, den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt und den früheren FIFA-Funktionär Urs Linsi angeklagt. Hintergrund ist, dass das WM-Organisationskomitee des Deutschen Fußballbunds (DFB) unter Führung von Franz Beckenbauer an den Weltverband (FIFA) 6,7 Millionen Euro für ein Kulturprogramm zahlte, das tatsächlich nie stattfand.

Ein ursprünglich im Raum stehender Bestechungs- und Untreueverdacht kam wegen Verjährung nicht zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft sah aber den Verdacht der schweren Steuerhinterziehung, wofür das Gesetz einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft vorsieht.

Das Oberlandesgericht begründete seinen Beschluss damit, dass bei der Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens "nur erkennbar aussichtslose Fälle" ausgefiltert werden sollten. Unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts sei aber in diesem Fall von einem "hinreichenden Tatverdacht" auszugehen. Der Beschluss des OLG kann nicht angefochten werden.

Beckenbauer nicht unter Beschuldigten

Vor drei Wochen hatte bereits die Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage gegen die Funktionäre erhoben. Sie wirft ihnen vor, "arglistig über den eigentlichen Zweck" der Zahlung von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben. Zwanziger, Schmidt und Linsi wird "Betrug in Mittäterschaft" vorgeworfen, Niersbach "Gehilfenschaft zu Betrug".

Der in der Mitteilung des OLG als "Fußballer F.B." abgekürzte Franz Beckenbauer gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldigten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von den weiteren Beschuldigten wegen des Gesundheitszustands des "Kaisers" abgetrennt.

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