St. Pöltens Transfersperre bleibt bis Jänner 2020 aufrecht
Der SKN St. Pölten darf definitiv erst ab Jänner 2020 neue Spieler verpflichten. Der Weltfußballverband FIFA reagierte laut Angaben des Bundesligisten auf eine Anfrage, ob Wechsel von vertragslosen Spielern nach 2. September (Ende des Sommer-Transferfensters) möglich wären. Wie St. Pölten am Donnerstag bekannt gab, sei dies nicht möglich.
Laut einer Information des Weltverbandes wurde in die FIFA-Rechtsordnung eine Klausel aufgenommen, die im Fall einer Transfersperre Spielerwechsel nach Ende des Transferfensters unterbindet. St. Pölten hatte sich Hoffnungen gemacht, dass die im Jänner für zwei Perioden ausgesprochene Sanktion im Herbst nicht mehr gültig ist. Der SKN darf somit erst ab 2. Jänner 2020 wieder Spieler verpflichten.
"Wenn auch diese Nachricht nicht erfreulich ist, so haben wir jetzt endlich Gewissheit über das Datum für mögliche Neuverpflichtungen und wir können uns nun darauf einstellen", wurde General Manager Andreas Blumauer in einer Club-Aussendung zitiert. Die Sanktion gilt nicht nur für das Profi-Team, sondern auch für Nachwuchs-Mannschaften.
Fehler St. Pöltens
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um Ex-Spieler Alhassane Keita, der bei der Ausfechtung einer Klage seines Ex-Clubs Aradippou aus Zypern den Bundesligisten belastet haben soll. Der Vertrag des Stürmers aus Guinea in St. Pölten war im Jänner 2017 nach einem Trainingsstreit aufgelöst worden. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) lehnte den Einspruch des Vereins gegen die Sperre Ende Juli aus formalen Gründen ab.
SKN-Präsident Schwarzl gestand danach auch Fehler ein: "Wir wollten die Transfersperre unter Verschluss halten, weil sonst die Konkurrenz unsere Notsituation noch mehr ausnutzen hätte können. Ja, wir waren nicht ganz transparent."
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