Fußball-EM: Kein Ticketersatz bei kurzfristiger Spielverlegung
Auf Ticketbesitzer für Spiele der Fußball-EM 2021 wartet nach den Angaben der Wiener Zeitung demnächst eine knifflige Entscheidung. Laut einem UEFA-Schreiben können sie ihre bereits bezahlten Karten nur bis 26. Jänner um 14.00 Uhr gegen vollen Kostenersatz zurückgeben. Danach gibt es praktisch nur noch bei Geisterspielen oder Beschränkungen der Zuschauer-Anzahl die Möglichkeit auf Rückerstattung.
Sollte ein Match aufgrund höherer Gewalt - und dazu zählt die UEFA die Corona-Pandemie - kurzfristig an einen anderen Austragungsort verlegt werden, wird das Geld nicht zurückgezahlt. Außerdem informierte der Kontinentalverband die Ticketbesitzer, dass sie bei der EM bestimmte Einlassbedingungen akzeptieren müssen, um ins Stadion zu gelangen. Details dazu wurden nicht bekanntgegeben, es dürfte sich dabei aber wohl um negative PCR- oder Antigentests sowie Impfnachweise handeln.
Nach derzeitigem Stand findet die EM vom 11. Juni bis 11. Juli in zwölf Städten mit Publikum statt, die Gruppenspiele des ÖFB-Teams sind für 13. Juni (Nordmazedonien/Bukarest), 17. Juni (Niederlande/Amsterdam) und 21. Juni (Ukraine/Bukarest) angesetzt. Anfang März will die UEFA eine definitive Entscheidung über die Spielorte und die Zulassung von Fans treffen.
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