Bundesliga weist Wr. Neustadts Einspruch gegen Relegation ab

Die Hoffnungen der Kläger schwinden zunehmend.
Die Fußball-Bundesliga hat entschieden: Dem Einspruch des SC Wiener Neustadt wird nicht stattgegeben.

Der Senat 1 der Bundesliga hat am Montagabend eine Entscheidung über den Einspruch von Wiener Neustadt gegen das Relegationsrückspiel gefällt: Der Anfechtung des 1:1-Unentschieden in St. Pölten durch die Neustädter wird nicht stattgegeben. Der Drittplatzierte der abgelaufenen Erste-Liga-Saison hatte gegen das Relegationsspiel gegen den SKN St. Pölten protestiert, weil der Einsatz von David Atanga nach Ansicht des Vereins regelwidrig gewesen sei.

"Nach Ansicht des Senat 1 steht die Vorgehensweise des SKN St. Pölten in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs", heißt es in der Urteilsbegründung der Bundesliga. Atanga war als Kooperationsspieler von Red Bull Salzburg zunächst im Herbst bei Liefering und anschließend im Frühjahr beim SKN im Einsatz, die FIFA erlaubt jedoch nur Einsätze für zwei Vereine innerhalb einer Saison.

"Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind", erklärt der Senat 1, warum Atanga trotzdem für den SKN spielberechtigt war.

Bereits am Montag kündigte der SC Wiener Neustadt an, gegen das Urteil des Senats Protest einzulegen. Dazu ist ein schriftlicher Einspruch beim Bundesliga-Protestkomitee erforderlich, den der Verein binnen zehn Tagen vorbringen muss.

Die gesamte Bundesliga-Entscheidung im Wortlaut gibt es hier.

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