Neuer Verfahrensrichter hat Zweifel an Sobotka als Vorsitzendem

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Wolfgang Pöschl, Verfahrensrichter im U-Ausschuss hat "juristische Bedenken" bezüglich Wolfgang Sobotkas Vorsitz.

Wolfgang Pöschl, der neue Verfahrensrichter im Ibiza-Untersuchungsausschuss, hat im Ö1 Journal zu Gast bezweifelt, dass Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Herbst den Vorsitz behalten kann. Sobotka soll aufgrund seiner Funktion als Präsident des Alois Mock Instituts selbst als Auskunftsperson geladen werden. Der Verein hat Spenden vom Glücksspielkonzern Novomatic erhalten.

In der Verfahrensordnung sei die Frage nicht geregelt, erklärte Pöschl. Er wolle sich zwar „nicht bindend festlegen“, habe aber „juristische Bedenken“, weil Sobotka gegebenenfalls seine eigene Aussage bewerten müsste. Das widerspräche einem fundamentalen rechtlichen Grundsatz.

Rauer Tonfall

Generell verortet der Jurist im U-Ausschuss einen rauen Tonfall. Dass es vergleichsweise „deftiger und kontroversieller“ zugeht, führt er auf die hohe Zahl der Entschlagungen zurück: „Das wollen die Abgeordneten nicht, die wollen Aussagen hören“, so Pöschl. Das Problem sei, dass so viele der Befragten von Strafverfahren betroffen sind, und „in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden“ müssten.
 

Trotzdem hätte der Ausschuss durchaus Belastendes zu Tage gefördert, „auch wenn viele Menschen sagen, der Ausschuss ist eh für die Katz‘“. Entsprechende Kommentare, etwa von Sektionschef Christian Pilnacek, führte er auf persönliche Befindlichkeiten zurück. Für eine abschließende Beurteilung etwa der Frage der Käuflichkeit der ehemaligen Regierung sei es jedenfalls zu früh.

Pöschl zeigte sich „sehr zuversichtlich“, dass die für den Ausschuss relevanten Passagen des Videos bis zur Fortsetzung im Herbst zur Verfügung stehen. Das Material soll demnach nicht in seiner Gesamtheit übermittelt werden, sondern in der Version, die Eingang in den Strafakt findet. „Da muss man sich auf die Expertise der Staatsanwälte verlassen“, so Pöschl.

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