Zu hohe Gewinne? Rauch legt sich mit den Banken an

Gesundheitsminister Johannes Rauch
Machen Österreichs Banken ungerechtfertigt hohe Gewinne? Zumindest monierten das in den vergangenen Tagen SPÖ und FPÖ. Kern der Kritik: Die Zinsen auf Kredite und Kontoüberziehungen würden explodieren, während es auf ein Guthaben am Gehalts- oder Sparkonto gleichbleibend niedrige Zinsen gäbe. Rot-Blau fordert deshalb eine Sondersteuer auf Bankengewinne.
Ein ähnliches Modell hat zuletzt Italien umgesetzt – allerdings in stark abgeschwächter Form als ursprünglich geplant, nachdem die Börsenkurse aller italienischen Banken infolge der Ankündigung nach unten rasselten.
Der Konsumentenschutz darf klagen
Wie positioniert sich Österreichs Bundesregierung? Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) schloss am Montag im ORF-Sommergespräch eine Übergewinnsteuer für Banken nicht aus, in der Koalition dürfte es dafür aber keine Mehrheit geben. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) betonte vor einer Woche, eine Übergewinnsteuer sei nicht vorgesehen.
Während allerdings Kogler beim ORF-Interview noch recht zurückhaltend klang, preschte sein Sozialminister einen Tag später vor. Er greift nun zu einer Maßnahme, die ohne Zustimmung des Koalitionspartners möglich ist. Sozialminister Johannes Rauch hat die Konsumentenschützer des VKI beauftragt, eine Verbandsklage gegen Österreichs Bankensektor durchzuführen.
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Nur für Gehaltskonten
Dabei geht es vorerst nur um Gehaltskonten. „Dass Banken die Sollzinsen ständig nach oben schrauben, die Habenzinsen aber bei Null lassen, ist inakzeptabel“, kritisiert Rauch. Laut Arbeiterkammer liegen die Sollzinsen auf Gehaltskonten aktuell zwischen 6,75 und 13,25 Prozent. Auf positives Guthaben entfallen zwischen 0 und 0,1 Prozent. Die Banken würden Gewinne auf Kosten der Konsumenten machen, sagt deshalb Rauch. Er sei zuversichtlich, dass diese „unzulässigen Geschäftspraktiken“ infolge der VKI-Klage noch heuer gerichtlich untersagt werden.
Bereits im Juni hat der VKI die Bank Austria stellvertretend für die Bankenbranche abgemahnt. Rauch will nun alle Banken ins Visier nehmen: „Es ist offensichtlich, dass diese Geschäftspraxis die gesamte österreichische Bankenbranche betrifft.“ Gilt das auch für Zinsen auf Sparkonten?
Hier haben die Banken die Zinsen bereits angepasst oder Änderungen angekündigt. Das Ministerium möchte die Situation im September 2023 noch einmal prüfen und dann über rechtliche Schritte entscheiden.
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Sensibles Thema
Führende Branchenvertreter wollten Rauchs Schritt am Dienstag noch nicht kommentieren – das Thema sei „sensibel“. Und die ÖVP? Auch das Kanzleramt wollte sich auf KURIER-Anfrage zur VKI-Klage nicht äußern. Selbiges gilt für die Übergewinnsteuer und einen weiteren Vorschlag Koglers, die bestehende Bankenabgabe zu erhöhen. Der Vizekanzler betonte aber auch: „Wir dürfen die Banken nicht zum Feindbild erklären, weil ein stabiles Finanz- und Bankensystem ist enorm wichtig.“
Zwar sind VKI-Klagen im Auftrag des Sozialministeriums nicht ungewöhnlich, pro Jahr gibt es mehr als 200. Wie die ÖVP auf das Vorpreschen Rauchs reagiert, dürfte dennoch spannend werden.
Übergewinnsteuer: Wegen der Null- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hatten Banken jahrelang ein negatives Zinsergebnis. Durch den erhöhten EZB-Leitzins machen die Banken jetzt wiederum Gewinne. SPÖ, FPÖ und Grüne fordern deshalb eine Sondersteuer.
Bankenabgabe: Seit 2011 müssen Kreditinstitute in Österreich eine Steuer auf spekulativ eingestufte Geschäfte bezahlen. Diese wurde infolge der Finanzkrise von 2007 eingeführt.
VKI: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt Konsumenten bei unlauteren Geschäftspraktiken – auch gegen Banken.
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