WKStA lehnt Einschränkung der Handy-Auswertung strikt ab
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lehnt die von der Rechtsanwaltskammer geforderten Einschränkungen der Sicherstellung und Auswertung von Handys oder Laptops strikt ab. "Unser Tatort ist regelmäßig das Handy", betonte WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda am Donnerstag in einem Pressegespräch. Die Auswertung von Chats oder Emails nur noch bei dringendem Tatverdacht zu erlauben würde die Aufdeckung von Korruption massiv erschweren.
Ohne Auswertung von Handys gäbe es die Korruptionsermittlungen in dem mit Abstand größten Verfahrenskomplex der WKStA - nämlich CASAG/Ibiza samt ÖVP-Inseratencausa - "schlicht nicht". Bei der Sicherstellung des Handys von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe es zwar einen "begründeten Tatverdacht, aber keinen dringenden" gegeben, lehnte Vrabl-Sanda die von den Rechtsanwälten geforderte (und von der ÖVP unterstützte) Einschränkung ab.
"Heimlichkeitsdelikte"
Für die WKStA seien Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten heutzutage eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen - zumal es im Bereich der "Heimlichkeitsdelikte" in der Regel keine Zeugen und Dokumente gebe. Korruptives Verhalten werde nicht in Verträgen vereinbart, merkte Vrabl-Sanda an.
Da mittlerweile alle Büros weitgehend digitalisiert sind und Entscheidungen meist im Weg elektronischer Kommunikation vorbereitet werden, würde diese, wenn es um Politiker oder politische Entscheidungsträger geht, aus Sicht der WKStA-Chefin "eigentlich veraktet gehören". Denn häufig gehe es da um Entscheidungen, die Steuergeld betreffen - diese würden aber nicht veraktet, sondern vielmehr regelmäßig gelöscht werden.
Wichtig für die WKStA sind Kronzeugen - also "dass ein Insider spricht". Hier plädiert Vrabl-Sanda für eine Änderung: Sicherheit und Klarheit für Kronzeugen - auch mit Blick auf Rechtsfolgen in anderen (etwa Schadenersatz-)Verfahren - sollten ausgebaut werden. Insgesamt gab es seit Bestehen der WKStA rund 50, 2022 wurde in 30 Fällen von weiteren Ermittlungsschritten wegen Kronzeugenstatus abgesehen - was an einer Anhäufung in Kartellverfahren liegt.
Aus der von Vrabl-Sanda präsentierten Zweijahresbilanz geht hervor, dass die Zahl der Einstellungen weitaus größer ist als jene der Anklagen und somit auch Schuldsprüche. Kritik daran trat Vrabl-Sanda mit der Erläuterung entgegen, dass die WKStA von Gesetz wegen verpflichtet sei, jedem Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen. Jedem Verdacht, jeder Anzeige müsse nachgegangen werden. Oft würden aber Causen schon im Vorfeld erledigt, ohne Verfahren. Gibt es einen "zumindest vagen Verdacht", müsse zwingend ein Verfahren eingeleitet werden - und das sei dann "ganz der Anfang, weit weg von einem Schuldspruch".
Ein Beschuldigtenstatus sei deshalb "keine Vorverurteilung" - und eine Einstellung eines Verfahrens auch kein Misserfolg. Vor allem dann nicht, wenn damit ein Sachverhalt aufgeklärt wurde oder Reformen (etwa die Strafbarkeit von Mandatskauf) angestoßen würden, unterstrich Vrabl-Sanda mehrfach die große Bedeutung der Aufklärung von Korruption oder Wirtschaftskriminalität für den Rechtsstaat und Demokratie.
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