WKStA könnte näher an Justizministerium heranrücken

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Laut "Standard" wird überlegt, dass die WKStA nicht mehr an die Oberstaatsanwaltschaft, sondern an die Sektion für Einzelstrafsachen im Justizministerium berichten soll.

Die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könnte im Rahmen der Etablierung eines Bundesstaatsanwalts verändert werden. Von Überlegungen, dass die WKStA nicht mehr an die Oberstaatsanwaltschaft berichten muss, schreibt der Standard. Stattdessen soll direkt Sektion V des Ministeriums zuständig sein, die für Einzelstrafsachen verantwortlich ist. Im Ministerium wiegelt man ab und sagt, aktuell seien keine Änderungen geplant. Bei der ÖVP zeigte man sich ablehnend.

Voraussetzung zur Umsetzung der Pläne wäre ohnehin eine Gesetzesänderung und damit ein Ja der ÖVP. Ob die Volkspartei einer entsprechenden Novelle zustimmt, bliebe abzuwarten. Denn die WKStA und die ÖVP befinden sich seit etlichen Jahren in einem tiefen Konflikt. Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft, die einander auch öffentlich mit gegenseitigen Anschuldigungen eindeckten.

"Aktuell keine Änderung vorgesehen"

Die Berichtspflicht umfasst Verfahrenseinstellungen wie Anklagen, die aktuell von der OStA genehmigt werden müssen. Nach dieser befasst sich noch das Ministerium, eben die Sektion V, mit entsprechenden Causen. Der Verfahrenszug würde somit mit der angedachten Reform gestrafft. Geplant ist ja seitens der Koalition die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts an der Spitze der Weisungskette, die derzeit noch die Ministerin in Kooperation mit einer Art Weisenrat einnimmt.

Aus dem Ressort von Alma Zadic (Grüne) hieß es Montagnachmittag zur APA, mit der Einführung des Bundesstaatsanwalts werde eben auch die Neuaufstellung der Dienst- und Fachaufsicht diskutiert, was selbstverständlich auch die WKStA betreffe. Alle Vorschläge würden in einer Arbeitsgruppe diskutiert und im Gesamtergebnis zu bewerten sein: "Aktuell ist keine Änderung des Systems der Dienst- und Fachaufsicht vorgesehen."

ÖVP ablehnend

ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigt sich in einer Aussendung über die Überlegungen verwundert. "Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, die Justiz unabhängiger zu machen und damit jeglichen Anschein politischer Einflussnahme zu verhindern. Die kolportieren Pläne würden eine weitere Politisierung der Justiz bedeuten. Dienst- und Fachaufsichten sind ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung für alle Staatsanwaltschaften - dabei darf es keine Ausnahmen geben", meinte sie. Abschließend pocht Edtstadler einmal mehr auf die rasche Umsetzung des bereits beschlossenen Vorhabens, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt einzurichten.

Ablehnung kam auch aus der SPÖ. "Eine ernsthafte Justizreform braucht eine Bundesstaatsanwaltschaft, die als Dienst- und Fachaufsicht und weisungsbefugte Behörde gegenüber allen Staatsanwaltschaften agiert, wie wir sie seit 20 Jahren fordern. Dass nun die WKStA dem Ministerium direkt unterstellt werden soll, ist widersprüchlich, wenn man eine Bundesstaatsanwaltschaft einführen möchte", erklärte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.

Bei den NEOS reagierte man überrascht aber zustimmend. "Wir begrüßen, dass die WKStA von der OStA Wien entkoppelt wird, fordern aber die sofortige Umsetzung der neuen Weisungsspitze, also eines Bundesstaatsanwalts. Eine Änderung des Staatsanwaltschafts-Gesetz ohne komplette Neuregelung der Weisungsspitze tragen wir daher nur mit, wenn es konkrete Zusagen gibt, bis wann der Bundesstaatsanwalt umgesetzt wird", so Justizsprecher Johannes Margreiter.

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