Wiener Ärztekammer - Aufsichtsbehörde mit erster Entscheidung

Wiener Ärztekammer - Aufsichtsbehörde mit erster Entscheidung
Steinhart: MA 40 bestätigte, dass Beschlüsse in Sitzung ohne Kurienobmann nicht rechtsgültig waren. Beschluss der Landesregierung aber noch ausständig.

Die bei der turbulenten Sitzung der Wiener Ärztekammer am 15. September gefällten Beschlüsse von Mandataren der Kurie der niedergelassenen Ärzte dürften ungültig sein. Das legt zumindest ein Schreiben der Aufsichtsbehörde MA 40 an Präsident Johannes Steinhart nahe.

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Bei der dem Vernehmen nach eher "tumultartigen" Sitzung Mitte September soll ein Teil der Mandatarinnen und Mandatare ohne Kurienobmann Erik Randall Huber Beschlüsse gefasst haben. Das war laut Behörde nicht korrekt, wie Steinhart erläuterte. Zudem sei bekannt geworden, dass die MA 40 die Einleitung von Amtsenthebungsverfahren gegen Mitglieder des Präsidiums prüft, berichtete der Kammerpräsident. Auch eine Anzeige gegen Huber aufgrund einer "vermutliche rechtswidrigen Freigabe" von Geldern sei dort eingelangt. Steinhart selbst hatte eine Amtsenthebung Hubers gefordert.

Beschluss der Landesregierung fehlt noch

Rechtsgültig sind die Ausführungen der MA 40 in dem Schreiben jedoch  nicht. Dazu braucht es noch den Beschluss der Landesregierung, wie man seitens der MA 40 gegenüber dem KURIER betont.

Die Querelen in der Wiener Ärztekammer schwelen inzwischen seit Monaten. Dabei geht es unter anderem um Vorwürfe gegen die Beschaffungsplattform Equip4Ordi (E4O) - eine ausgelagerte Tochtergesellschaft der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue, Begünstigung und des schweren Betrugs - unter anderem wird auch Steinhart, der damals Obmann der Niedergelassenen-Kurie war, als Beschuldigter geführt. Dieser hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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