Geschlechtsänderung: Wie die Chancen auf ein neues Gesetz stehen

Geschlechtsänderung: Wie die Chancen auf ein neues Gesetz stehen
In Deutschland wird über ein Gesetz diskutiert, das eine einfache Änderung des Geschlechts und des Vornamens ohne Gutachten ermöglichen soll. Wie sieht es in Österreich aus?

von Sylvia Huber

Wenn jemand äußerlich nicht dem Geschlecht, das in der Geburtsurkunde steht, entspricht, kann dies im Alltag zu Verwirrung führen - im schlimmsten Fall sogar zu Diskriminierung. Um den Prozess zu vereinfachen, plant die Ampelkoalition in Deutschland ein neues Gesetz. Damit sollen das Geschlecht und der Vorname auf dem Standesamt ohne psychologische Gutachten geändert werden können. Für transsexuelle und intergeschlechtliche Personen sollen nicht mehr wie bisher unterschiedliche Gesetze angewendet werden.

Aktuell ist es in Deutschland so: Wer das Geschlecht ändern möchte, muss mit zwei psychologischen Gutachten nachweisen, dass er oder sie sich seit mindestens drei Jahren nicht mehr mit dem Geschlecht in der Geburtsurkunde identifiziert. Seit 2011 ist immerhin keine geschlechtsangleichende Operation mehr notwendig. Ein Gericht entscheidet über die Änderung. Die Ablehnungsrate liegt bei unter fünf Prozent, heißt es aus dem deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Verfahren dauere zwischen fünf und zwanzig Monaten und koste durchschnittlich etwas mehr als 1.800 Euro. Laut einer Erhebung des Ministeriums kritisieren Betroffene die intimen Fragen zur Sexualität und zum Sexualverhalten. Auch intergeschlechtliche Personen benötigen ein ärztliches Attest, um das rechtlich eingetragene Geschlecht ändern zu können.

Hauptkritikpunkt zum Selbstbestimmungsgesetz ist in Deutschland, dass es missbraucht werden könnte. Beispielsweise könnte das Geschlecht kurzfristig von männlich auf weiblich geändert werden, um Frauenquotenregeln in Unternehmen auszunutzen. Eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung soll dies allerdings verhindern. In Ländern, in denen es bereits ein solches Selbstbestimmungsgesetz gibt, konnten laut des Ministeriums keine mehrmaligen Anträge beobachtet werden. Der deutsche Lesben- und Schwulenverband, geht nicht davon aus, dass viele Personen wiederholt ihr Geschlecht ändern, da damit oft Diskriminierung einhergehe.

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