Wehrpflicht: Viele offene Fragen bei der Volksbefragung
Das Gespräch sei „gut und konstruktiv“ verlaufen. Und angesichts der Irritationen, die der Kanzler bei SPÖ und Neos ausgelöst hat, indem er eine Volksbefragung zur Wehrpflicht anstieß, gilt für die Bundesregierung: Mehr als atmosphärische Freundlichkeiten waren von dem Termin nicht zu erwarten.
Am Dienstag haben sich Vertreter der Regierungsparteien im Parlament getroffen, um die Verlängerung der Wehrpflicht und alles, was damit verbunden ist, auf Schiene zu stellen.
Eine einhellige Haltung dazu gibt es noch nicht. Also weder zur Verlängerung der Wehrpflicht noch zur Volksbefragung. Und so begnügte man sich beim ersten Treffen damit, einen „Fahrplan“ zu erstellen und die „Modelle“ durchzugehen.
Damit ist unter anderem die Arbeit der Wehrdienstkommission gemeint, die am 20. Jänner in die Vorlage ging. Man erinnert sich: Da wurden mehrere Varianten skizziert, wie das Bundesheer schlagkräftiger und handlungsfähiger werden kann. Und in einem Punkt sind sich die Militär-Experten mit ÖVP, SPÖ und Neos schon jetzt einig: Der Wehrdienst und die Miliz müssen attraktiver werden.
Der Weg zu der von der Wehrdienstkommission vorgeschlagenen Verlängerung ist noch ein weiter.
Die Neos halten von der erwähnten Befragung nichts – gleich wie die Fragestellung aussieht. Ihr Argument: Wenn eine Regierung befindet, das Land sei nur mit einer längeren Wehrpflicht sicher, dürfe sie die Entscheidung nicht auf die Bürger abwälzen. „Dafür sind Politiker gewählt – um Entscheidungen zu treffen. Die Politik hat bei der Schulpflicht auch nicht gefragt, ob die Wähler ein Jahr mehr oder weniger gut finden“, sagt ein Neos-Stratege. Für die nächsten Wochen wurde ein Fahr-, respektive Verhandlungsplan vereinbart. Klar ist: Selbst wenn sich ÖVP, SPÖ und Neos auf eine Verlängerung einigen, ist es damit nicht erledigt. Denn analog zum Wehrdienst müsste der Zivildienst verlängert werden. Und dafür braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit, also die Stimmen von FPÖ und/oder den Grünen.
Ausweichklausel
Schauplatzwechsel: Nachdem Experten seit Jahren einen eigenständigeren Weg Europas bei der Sicherheit fordern, hat sich am Dienstag bestätigt, dass Österreich die „Ausweichklausel“ in Anspruch nehmen kann.
Worum geht es? Investitionen in das Bundesheer gehen mitunter in die Milliarden; und die Kommission hat Österreich empfohlen, die Sicherheitsausgabe zu erhöhen.
Gleichzeitig sind die Nationalstaaten angehalten, die Maastricht-Kriterien bei ihrem Budget einzuhalten. Mit der „Ausweichklausel“ wird das etwas aufgeweicht, Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit sind nicht vollständig maastricht-relevant. „Das ist freilich kein Selbstzweck“, sagt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Vielmehr diene es „dem Schutz unserer Freiheit, unserer Bevölkerung und der Neutralität. Und wir werden, wie bisher, sehr sorgsam mit dem Steuergeld umgehen.“
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