Nationalfonds: Rosenkranz entgeht Abwahl, "tritt zur Seite"

Nationalfonds: Rosenkranz entgeht Abwahl, "tritt zur Seite"
Der Bundesrat hat den Weg für seine Abwahl geebnet. Rosenkranz greift mit dem Schritt seiner Abwahl als Vorsitzender vor.

Zusammenfassung

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  • Walter Rosenkranz verzichtet freiwillig auf den Vorsitz des Nationalfonds für NS-Opfer und greift damit seiner Abwahl vor.
  • Rosenkranz muss noch auf die Gesetzeskundmachung warten, um den Vorsitz offiziell abgeben zu können.
  • Kritik von Opferverbänden führte dazu, dass das Amt auf andere Präsidenten übertragen werden kann, was die FPÖ als "Anlassgesetzgebung" kritisiert.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) soll den Vorsitz des Nationalfonds für NS-Opfer freiwillig abgeben. Das bestätigten mehrere Quellen nach der Präsidiale am Freitag gegenüber der APA. Auch die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) berichtete im Ö1-"Mittagsjournal" von einer dementsprechenden Ankündigung des Freiheitlichen in der Sitzung. Rosenkranz selbst gab sich dazu öffentlich noch bedeckt, dürfte sich aber im Laufe des Tages dazu äußern.

Rosenkranz habe in der Präsidiale "klar gemacht, dass er auch gesetzeskonform vorgeht, aber auch dem nachkommen wird, was er angekündigt hat, also zur Seite zu treten", berichtete Bures. Der Nationalratspräsident muss allerdings, wie er schon mehrmals betont hatte, die Kundmachung des neuen Gesetzes abwarten. Erst damit wird die Möglichkeit geschaffen, den Vorsitz überhaupt abgeben zu können. Dies dürfte in den kommenden Wochen der Fall sein.

In der Verfassungsbestimmung wird festgehalten, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums des Nationalfonds vom Zweiten bzw. Dritten Präsidenten auch "gesamthaft" vertreten lassen kann. Er wolle "zur Seite" treten, erklärte er. Konkret meint Rosenkranz damit, dass er zwar offiziell Vorsitzender des Fonds bleiben, aber nicht mehr nach außen auftreten wolle. "Ich werde an keinen Feiern und Verleihungen mehr teilnehmen."

Auch Möglichkeit der Abwahl

Zudem kann der Zweite Nationalratspräsident, also aktuell Haubner, vom Hauptausschuss zum Vorsitzenden gewählt werden. Das wäre dann der Fall, wenn es die politischen Mitglieder des Kuratoriums, aktive und ehemalige Nationalrats- und Bundesratsabgeordnete, entsprechend beantragen. Gäbe es gegen den Zweiten Präsidenten auch Einwände, könnte auch die Dritte Präsidentin bestimmt werden.

Nach Kritik von Opferverbänden

Dass der schlagende Burschenschafter Rosenkranz von Gesetzes wegen als Nationalratspräsident auch Vorsitzender des Nationalfonds ist, war unter anderem von Opferverbänden und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) kritisiert worden. Als Reaktion darauf wurde auf Initiative der Grünen im Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, das Amt an den Zweiten Präsidenten oder die Dritte Präsidentin zu übertragen. Von der FPÖ gab es scharfe Kritik an der "Anlassgesetzgebung".

Gegenüber der Kronenzeitung erklärt Rosenkranz, er wolle "zur Seite“ treten. Wie die Krone berichtet, hieße das, dass Rosenkranz zwar förmlich weiter Vorsitzender des Fonds bleibe, sich aber nach außen hin vertreten zu lassen. „Ich werde an keinen Feiern und Verleihungen mehr teilnehmen“, erklärt er in der Krone. Bei Anlässe werde er nun künftig vom Zweiten Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP) und der Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) vertreten.

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