Sie haben den Verein „Gewerkschafter in der SPÖ“ gegründet und dieser rührt heuer um 300.000 Euro die Werbetrommel für Anliegen, die – Überraschung – exakt die Anliegen der SPÖ sind.
Das ist auch das gute Recht der Gewerkschaft. Die Frage ist jedoch, was heißen die 300.000 Euro auf Seiten der SPÖ?
Auf der jüngsten Großveranstaltung des Gewerkschaftsvereins im Wiener Gasometer mit Betriebsräten aus ganz Österreich trat SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner als Hauptrednerin auf. FSG-Chef Rainer Wimmer ist die Nummer 2 auf der SPÖ-Bundesliste für die Wahl. Der Zusammenhang zwischen dem Gewerkschaftswahlkampf und jenem der SPÖ scheint also ein durchaus starker zu sein.
Huter nennt diese Form der Wahlkampfhilfe daher eine „Umgehungskonstruktion“, Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger spricht gar von einer „illegalen Spende“ an die SPÖ.
Denn, so Sickinger: Die gewerkschaftlichen 300.000 Euro für eindeutig rote Veranstaltungen und Wahlkampfgeschenke seien klar eine Sachleistung zugunsten der SPÖ. Und eine solche Sachleistung sei aus juristischer Sicht wie eine Spende zu werten. Sickinger: „Von der neuen Obergrenze von 7.500 Euro je Spender sind Geld- und Sachspenden von nahe stehenden Organisationen an ,ihre’ Partei nicht ausgenommen. Darunter fallen auch die Gewerkschafter in der SPÖ.“
Die Vereinsverantwortlichen argumentieren aber damit, dass sie ihr eigenes Geld ausgeben. Man könne von keiner Spende an die Partei sprechen. Es fließe „kein Cent“ an die SPÖ, sagte Vereinschef und FSG-Geschäftsführer Willi Mernyi. Auch habe die SPÖ zugesagt, die 300.000 € in ihrem Rechenschaftsbericht an den Rechnungshof auszuweisen, sprich in die Wahlkampfkosten-Obergrenze einzurechnen.
Das sei löblich, sagen die Experten, ändere aber nichts an der Umgehung des Spenden-Deckels von 7.500 Euro. Diese Causa werde daher nach Prüfung durch den Rechnungshof bestimmt beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat landen und dort wahrscheinlich zu Sanktionen führen. Im schlimmsten Fall müsste die SPÖ oder die Gewerkschaft bis zum Dreifachen der Differenz zwischen den erlaubten 7.500 Euro und den 300.000 Euro an den Rechnungshof überweisen. Bis es so weit ist, dürfte es freilich zwei Jahre dauern.
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