Schärferes Waffenrecht: Das sind die Details

Am Donnerstag präsentierten Vertreter der Bundesregierung Details zur "größten und umfangreichsten Novelle des Waffenrechts in 30 Jahren", wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die vorgelegten Pläne kategorisiert. Schon im Juni, als die Politik im Eindruck des Amoklaufs an der Grazer AHS Dreierschützengasse innehielt, sei klar gewesen, "dass man keinesfalls zur Tagesordnung übergehen" könne.
Gemeinsam mit Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) präsentierte Karner am Donnerstag die wesentlichsten Details zur Verschärfung des Waffenrechts. Diese sind wie folgt:
- Die Eignungstest für den Besitz von Schusswaffen werden weiterentwickelt, um möglicherweise ungeeignete Besitzer frühzeitig auszusieben
- Das Mindestalter wird sowohl für Faustfeuerwaffen (zB Revolver) als auch für Langwaffen (zB Schrotflinten) angehoben. Bei Faustfeuerwaffen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren, bei Langwaffen sind es 21. Explizit ausgenommen sind Jäger und Sportschützen - für sie gelte schon jetzt ein spezielles Ausbildungs- und Auswahlverfahren.
- Bei Langwaffen ist ebenfalls eine Waffenbesitzkarte nötig - diese war bisher nur bei Faustfeuerwaffen vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Schusswaffenbesitzer grundsätzlich einen psychologischen Eignungstest machen müssen
- Die "Abkühlfrist" wird verlängert - von drei Tagen auf vier Wochen. Mit der Abkühlphase war bisher gemeint, dass künftige Waffenbesitzer die Waffe nicht sofort, sondern nach einer Wartefrist ausgehändigt bekommen. Damit sollten allfällige Kurzschluss-Käufe - und damit verbundene Taten - verhindert werden. Diese Phase wird nun deutlich verlängert.
- Der Datenschutz wird zwischen den Behörden insofern gelockert, als die Stellungskommission des Bundesheeres die erhobenen Daten an die zivilen Behörden weitergeben darf. Beim Amoklauf von Graz bestand ja eines der Probleme darin, dass die Stellungskommission über den Täter ein Waffenverbot verhängt hat, dieses Ergebnis des heerespsychologischen Dienstes aber nicht weitergegeben hat bzw. nicht weitergeben durfte an die zuständigen Sicherheitsbehörden (BMI, Polizei).
Der von SPÖ, Neos und ÖVP akkordierte Gesetzesentwurf liegt nun im Parlament und ist zur Begutachtung freigegeben. Geht alles nach Plan, könnte er Ende September beschlossen werden und zumindest Teile davon bereits mit 1. Oktober in Kraft treten.
Dazu gehört laut Innenminister Karner unter anderem die Abkühlphase. "Sie kann sofort wirksam werden."
Andere Teile der Verschärfung treten erst mit 2026 in Kraft.
Warum?
Der Innenminister erklärt dies damit, dass das zentrale Waffenregister umprogrammiert werden muss - was Zeit in Anspruch nimmt. Karner erklärte auch, dass Teile der Novelle auch rückwirkend wirksam sein sollen.
"Waffenbesitz wird in Zukunft nur noch für extrem vertrauenswürdige Menschen möglich sein", sagt Staatssekretär Leichtfried bei der Präsentation. Auch wenn der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf wohl sicherstelle, dass es unwahrscheinlicher wird, dass Schusswaffen verwendet würden, um Menschen zu töten, sei es eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, die Warnsignale bei potenziellen Tätern zu erkennen.
Während die Grünen im Innenausschuss durchaus erkennen haben lassen, der Verschärfung zustimmen zu wollen, erklärten Leichtfried und auch Hoyos, dass die FPÖ auch bei dieser Frage nicht für eine Zusammenarbeit bereit sei. "Die FPÖ ist bei einer trotzigen Blockade-Haltung geblieben", so Leichtfried. "Man kann hier nur von großer Verantwortungslosigkeit sprechen."
Auch Hoyos erklärte, dass er nicht verstehen könne, warum die FPÖ selbst bei dieser Frage nicht zu gemeinsamen Schritten im Parlament bereit sei. Jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgehen könnten, könnte auch in Zukunft eine Waffe besitzen. "Aber bei allen anderen müssen Schritte gesetzt werden."
Die FPÖ sieht in der Verschärfung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte, wie ihr Sicherheitssprecher Gernot Darmann erklärte. Auch der Umstand, dass die Begutachtungsfrist nur zwei Wochen beträgt, ärgert die Freiheitlichen.
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