Waffenrecht: „Abkühlphase wird auf vier Wochen verlängert“

Die Regierungsspitze hat Mittwochvormittag im Anschluss an den Ministerrat nicht nur bestätigt, dass das Waffenrecht massiv verschärft wird, sondern auch die Details dazu erläutert.
Demnach wird das Mindestalter bei besonders gefährlichen Waffen von 21 auf 25 Jahre angehoben. Zudem wird die „Abkühlphase“, die derzeit beim Kauf von Gewehren bei drei Tagen liegt, auf vier Wochen verlängert.
Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger haben zudem erklärt, dass die Überprüfungen, die bei der Stellungskommission des Bundesheeres gemacht werden, künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sind, sprich: Wenn jemand vom Bundesheer für untauglich und damit nicht fit erklärt wird, eine Waffe zu führen, wird dies der Behörde gemeldet, er darf auch privat keine Schusswaffe bekommen. Dies kann offenbar mit einem bis zu zehnjährigen Waffenverbot versehen werden.
Für Personen „mit besonderen Kenntnissen“ - also beispielsweise Jäger oder Sportschützen - soll sich am Status Quo nichts ändern. „Hier bleiben die Regeln aufrecht“, sagte Stocker.
Vizekanzler Babler bestätigte, dass Social Media verstärkt in die Pflicht genommen werden müsse - national wie international. Diese Plattformen seien Räume, in denen Radikalisierung stattfinde.
Zum Mindestalter sagte er, dass es ein „Meilenstein“ sei, dieses bei bestimmten Waffen auf 25 Jahre anzuheben. In weiterer Folge werde auch darüber nachgedacht, ob die Waffen-Kategorien (derzeit A,B,C) grundsätzlich verändert werden.
Hilfsfonds mit 20 Millionen
Der angekündigte Hilfsfonds, aus dem zusätzliche Mittel für die psychologische Betreuung kommen sollen und der u.a. für allfällige durch den Amoklauf entstandene Kosten (Begräbnisse, etc.) zur Verfügung gestellt wird, bekommt eine Dotierung von 20 Millionen Euro.
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