Vor EU-Comeback: Voggenhuber genießt altes Pensionsprivileg

Vor EU-Comeback: Voggenhuber genießt altes Pensionsprivileg
EU-Kandidat erhält nach fünf Jahren als Stadtrat 4100 Euro und überlegt, Rente bei Rückkehr nach Brüssel zu spenden.

4108 Euro brutto – so hoch ist die Pension, die Johannes Voggenhuber seit 2011 monatlich von der Stadt Salzburg bezieht. Das berichteten die Salzburger Nachrichten.

Die fünf Jahre als Stadtrat in Salzburg (1982 bis 1987) haben sich für den damaligen Grünen, der im Mai mit Unterstützung der Liste Jetzt bei der EU-Wahl antritt, ausgezahlt.

Der Grund: Voggenhuber kommt noch in den Genuss der mittlerweile abgeschafften Politikerpension.

Im alten System erhielt ein Regierungsmitglied – also auch ein Mitglied eines Stadtrats – rund 50 Prozent seines Letztbezugs, wenn er länger als vier Jahre im Amt war (bei neun Jahren sogar bis zu 80 Prozent).

Ein Nationalratsabgeordneter musste vor 1997 insgesamt zehn Jahre im Amt gewesen sein, um im Ruhestand auf 60 Prozent seines Letztbezugs zu kommen.

4835 Euro netto

Voggenhuber war nach seinem Wechsel von Salzburg nach Wien nur sechs Jahre im Nationalrat – von 1990 bis 1996 – und bis 2009 im EU-Parlament. In beiden Phasen wurde er von der Republik entlohnt. Das waren jeweils monatlich rund 8800 Euro brutto.

Aus seiner Zeit als Parlamentarier – das waren immerhin 19 Jahre – bezieht der 68-Jährige keine Pension, sondern nur die reguläre ASVG-Rente, erklärt Voggenhuber im KURIER-Gespräch. Inklusive der Stadtrat-Rente kommt er im Monat auf 4835 Euro netto.

Voggenhuber kandidiert mit seiner Initiative „1 Europa“ – sollte er es ins EU-Parlament schaffen und wieder ein Salär beziehen, will er seine Pension ruhend stellen oder spenden. „Das lasse ich mir noch offen.“

Private Pensionskassa

Zur Erklärung: Nach Abschaffung der Pensionsprivilegien für Politiker im August 1997 wurde das neue Modell der Pensionskassa eingeführt, erklärt Parlamentarismus-Experte Walter Zögernitz. Die ist freilich weit weniger lukrativ. In diese Kassa kann man als Abgeordneter bzw. Regierungsmitglied einen freiwilligen Betrag einzahlen.

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