Vom Lockdown betroffene Künstler können wieder Anträge stellen
Künstlerinnen und Künstler, die vom aktuellen Lockdown betroffen sind, können ab 6. Dezember den nächsten Antrag auf Überbrückungsfinanzierung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) stellen. Dies gab Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Donnerstag bekannt. Dabei steht zunächst für November und Dezember eine Einmalzahlung von 2.000 Euro zur Verfügung.
Die Überbrückungsfinanzierung soll auch im 1. Quartal 2022 fortgesetzt werden, wofür es allerdings noch eine Gesetzesänderung benötigt, die noch im Laufe des Dezembers erfolgen soll. Im Zuge dessen dürfte die Gesamtdotierung der Überbrückungsfinanzierung von 150 auf 175 Millionen Euro erhöht werden.
Neben dieser Maßnahme wird die auszahlbare Summe beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), der all jenen offensteht, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, für das laufende Halbjahr von 1.000 auf 1.500 Euro erhöht. Auch der Covid-19-Fonds soll im 1. Quartal 2022 eine weitere Tranche ausschütten und dafür von 40 auf 50 Mio. Euro aufgestockt werden.
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