Volksbegehren soll Attacken gegen die Justiz stoppen

Ich habe eine Wohnung vermietet. Wie schnell muss ich die Kaution zurückgeben, wenn der Mieter auszieht? Im Vertrag stehen vier Wochen, aber ich habe gehört, dass es ein neues Gesetz gibt, wonach man die Kaution erst nach sechs Wochen zurückgeben muss. Stimmt das?Nein, das stimmt nicht. Seit der Wohnrechtsgesetznovelle 2009 hat der Vermieter nach Ende des Mietvertrags dem Mieter die Kaution gemäß Mietrechtsgesetz unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird. Dies gilt auch rückwirkend für Verträge, die vor der Wohnrechtsnovelle abgeschlossen wurden. In Ihrem Fall ist die vertragliche Vereinbarung also im Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung und daher ungültig. Ihnen bleibt lediglich eine angemessene Zeit zur Besichtigung des Mietobjekts, nachdem der Mieter die Wohnung zurückgestellt hat. Üblich ist eine Rückstellung der Kaution am darauffolgenden Tag, eine Woche ist aus meiner Sicht schon als absolute Höchstgrenze anzusehen. Der Einzelfall ist aber natürlich zu berücksichtigen: Ausnahmen sind möglich, wenn umfangreiche Schäden vorliegen, die erst von Fachleuten zu bewerten sind.
LIVE
Juristen und Ex-Politiker stellen sich gemeinsam gegen Korruption

Die Idee zum Rechtsstaats- und Anti-Korruptionsvolksbegehren, das heute, Dienstag, von namhaften Juristen und Ex-Politikern vorgestellt wird, war eine Ad-hoc-Entscheidung, schildert Initiator Martin Kreutner. Der frühere Vorsitzende der Internationalen Antikorruptionsakademie hat schnell Mitstreiter gefunden. „Wir sind eine Reihe von ziemlich frustrierten Juristen, denen in den vergangenen Wochen der Kragen geplatzt ist“, sagt einer der Unterstützer, der noch nicht genannt werden will.

Auslöser waren nicht nur die Inhalte diverser publik gewordener Chats, sondern vor allem die Attacken der ÖVP gegen Teile der Justiz. Angesichts dieser Entwicklung habe er aktiv werden müssen, so Kreutner, und so startete er spontan einen Rundruf, um Unterstützer für seine Idee eines Anti-Korruptions-Volksbegehrens zu sammeln. Große Überredungskünste habe er nicht gebraucht.

„Unbehagen“

Mit an Bord, um das Volksbegehren aus der Taufe zu heben, sind: Verfassungsjurist Heinz Mayer, die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin und LIF-Gründerin Heide Schmidt sowie Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath. Dass ein früherer langjähriger ÖVP-Abgeordneter die Attacken der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durch ein Volksbegehren stoppen will, wird die Türkisen sicher schmerzen.

Detto engagiert sich die ehemalige Korruptionsstaatsanwältin Christina Jilek, die im Ibiza-U-Ausschuss von „Störfeuern“ der Oberstaatsanwaltschaft Wien bei den Ermittlungen in der Ibiza-Affäre gesprochen hatte, sowie Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, die Ex-Neos-Abgeordnete und Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss, der Steuerexperte Werner Doralt, der Politologe und Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger und der frühere Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft und Ex-Grünen-Abgeordnete Walter Geyer.

„Wir hatten alle ein offensichtliches Unbehagen bei den aktuellen Vorgängen, deswegen wollen wir ein Zeichen setzen“, so einer der Mitstreiter.

Crowd-Funding geplant

Einen namhaften Financier gibt es hinter der Gruppe an Top-Juristen und Ex-Politikern allerdings nicht. „Wir finanzieren in der ersten Phase alles aus der eigenen Tasche. Das Einleiten eines Volksbegehrens kostet 3.000 Euro“, sagt Kreutner gegenüber dem KURIER. Um die weiteren Kosten abzudecken, soll schon bald ein Crowd-Funding aufgezogen werden.

Bei der heutigen Pressekonferenz will man ein umfassendes Anti-Korruptions-Paket präsentieren, das Korruption und vor allem die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung abseits der emotionalen tagespolitischen Debatte betrachten soll.

Kommentare