VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof soll bald einen neuen Präsidenten bekommen
Betretungsverbot für öffentliche Räume und die 400 Quadratmeter-Verordnung nachträglich gekippt. Anschober zu verhängten Strafen: "Wollen eine bürgerfreundliche Lösung finden“

Gegen Gesetze und Verordnungen der Regierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie lagen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) insgesamt rund 70 Anträge vor. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob diverse Betretungsverbote gerechtfertigt waren, etwa für öffentliche Orte oder Sportstätten. Auch die Ungleichbehandlung von Unternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche, die deshalb länger geschlossen bleiben mussten als die kleinere Konkurrenz, wurde behandelt.

VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) werden vom VfGH gekippt

Entfall der Entschädigung für Corona-Schließungen bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof hat nun über die Corona-Ausgangsbeschränkung und die Geschäftsschließungen entschieden: Das Covid-19-Gesetz ist in diesen Punkten verfassungskonform, auch der Entfall der Entschädigungen für geschlossene Geschäfte und Betriebsstätten. Aber die Verordnung zum Ausgangsverbot war ebenso (teils) gesetzeswidrig wie jene mit der teilweisen Geschäftsöffnung ab 14. April.

Nach VfGH-Spruch: Regierung verspricht Lernfähigkeit

Diese Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sind zwar seit Ende April nicht mehr in Kraft. Aber der VfGH hat ausdrücklich auch festgehalten, dass die Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen "nicht mehr anzuwenden sind" - etwa in laufenden Verwaltungsstrafverfahren. 

VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

Konkret geprüft und als gesetzeswidrig befunden wurden jene - zulässigerweise angefochtenen - Teile der Verordnung Anschobers, die das Betreten des öffentlichen Raumes und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur für die vier Gründe Berufsarbeit, Hilfe, dringende Besorgung, Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) zulassen. Auch die Verpflichtung, Gründe für das ausnahmsweise Betreten des öffentlichen Raumes bei einer Kontrolle durch die Polizei glaubhaft zu machen, ging laut VfGH über die vom Gesetz vorgegebenen Grenzen hinaus.

Dass mit dem im März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiegesetz "ausgehebelt" wurde und damit der Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe entfallen ist, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz, wie mehrere Unternehmen in ihren Anträgen vorgebracht hatten.

Ablauf der Geschäftsöffnungen rückwirkend aufgehoben

Die Verordnung, mit der nach Ostern - Mitte April - die Öffnung bestimmte Geschäfte wieder zugelassen wurde, hat der VfGH allerdings rückwirkend aufgehoben. Es sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass Läden mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche und Bau- und Gartenmärkte generell wieder aufmachen durften, das Betretungsverbot für alle anderen größeren Geschäfte aber bis 30. April weiter galt, gab der VfGH den Unternehmen recht, die sich deshalb an ihn gewandt hatten.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigte sich in einem ersten Statement "sehr froh darüber, dass das Covid-19-Maßnahmengesetz  vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde". 

Anschober: "Bürgerfreundliche Lösung finden"

Warum die Geschäfte nicht alle gleichzeitig geöffnet wurden, argumentierte Anschober so, dass die Regierung damit verhindern wollte, das die Infektionszahlen im April gleich wieder ansteigen. "Für den Verfassungsgerichtshof war diese Abteilung unzulässig. Das nehmen wir zur Kenntnis", so Anschober. Ob diese Entscheidung nun das Tor für Entschädigungszahlungen für die großen Handelsbetriebe aufmache, wollte Anschober nicht konkret beantworten.  "Da kommt es auf das Urteil im Detail an. Auch das ist Gegenstand der Analyse in den nächsten Tagen."

Das Herzstück des Lockdowns waren die Ausgangsbeschränkungen. Hier erklärte Anschober, dass der Verfassungsgerichtshof die "Betretungsvervot grundsätzlich für zulässig" beurteilt, aber in der Hektik bei der Verordnung ein Fehler passiert sei. Laut Verfassungsgerichtshof hätte die Verordnung für bestimmte Orte, "präziser definiert werden müssen“.

Was bedeute das Urteil nun für die Strafen, die in den Wochen des Lockdowns verhängt wurden. Auch hier wollte sich Anschober wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils nicht festlegen. "Wir werden den Text im Detail prüfen und eine Regelung finden, die bürgerfreundlich ist"

Gesundheitsminister Anschober nimmt Stellung zum VfGH Urteil

VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

SPÖ kritisiert schlampigen Umgang mit Gesetzen

Für die Opposition, die Qualität der Sammelgesetze wiederholt kritisiert hatte, ist heute quasi ein Freudentag. „Die Aufhebung der zentralen Verordnungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen durch den Verfassungsgerichtshof zeigt leider den schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat“, sagt der stv. SPÖ-Klubchef und SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried. „Damit ist spätestens jetzt klar, dass viele BürgerInnen zu Unrecht bestraft wurden. Für diese Strafen, wo ein Gericht entschieden hat, dass sie zu Unrecht verhängt wurden, soll auch für alle gleich gelagerten Fälle eine Amnestie beschlossen werden“, so Leichtfried. 

VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

Hofer: "Die Folgen der VfGH-Urteile könnten teuer werden“

Auch die FPÖ hält natürlich mit der Kritik nicht zurück. "Vor allem Gesundheitsminister Anschober hat hier bereits mehrmals gezeigt, dass er offenbar die Situation nicht im Griff hat. Ich erinnere nur an den legendären Oster-Erlass oder das Besuchsverbot in privaten Räumen, von dem es dann nach Wochen hieß, das hätte es ohnehin nie gegeben“, so FPÖ-Chef Norbert Hofer. 

Und die FPÖ warnt, dass die Folgen der VfGH-Urteile könnten die Republik teuer zu stehen kommen. Denn All jene Inhaber von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern könnten den Spruch der Höchstrichter zum Anlass nehmen, die Republik auf Schadenersatz zu klagen. "Auch im privaten Bereich gilt es zu befürchten, dass sich damals abgestrafte Bürger nun ihr vielleicht zu Unrecht bezahltes Bußgeld wieder zurückholen", so Hofer. 

VfGH: Corona-Ausgehregeln waren verfassungswidrig

Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak fordert: "Strafen erlassen“

Neos: "Strafen erlassen“

Dieser Forderung schloss sich auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak an. "Die Leidtragenden dieser türkis-grünen Schlamperei sind jene Menschen, die hohe Strafen zahlen mussten, ohne jemals etwas falsch gemacht zu haben. Das Mindeste, das die Regierung tun könnte, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafe erlassen", meinte Scherak. Er hielt der Regierung vor, "über Monate bewusst gesetzeswidrig gehandelt" zu haben. Besonders schlimm sei, dass man die Regierung "hunderte Male" darauf hingewiesen habe.

Kommentare