Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Verkehrssünden werden teurer: Neue Strafen ab 1. Jänner

Ab 1. Jänner gelten österreichweit einheitliche Verkehrsstrafen. Für viele Delikte steigen die Anonymverfügungen deutlich.
Ein Polizist stellt eine Verkehrsübertretung fest.

Das Bundesministerium für Mobilität hat diese Woche den angekündigten neuen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht. Damit werden ab 1. Jänner, wie bereits bekannt, Strafhöhen von Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht - unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde. Die Harmonisierung wurde seit Jahren gefordert. Der Mobilitätsclub ÖAMTC begrüßte den Schritt am Mittwoch in einer Aussendung, übte aber Kritik an den starken Straferhöhungen.

Bisher waren nur einzelne Beispiele der neuen Strafhöhen bei Anonymverfügungen bekannt, in der Verordnung sind nun alle aufgelistet. Das sei eine wesentliche Verbesserung, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer zur APA. Denn die Anonymverfügungskataloge der Bundesländer seien zuvor nicht in Landesgesetzblättern kundgemacht worden. Die Höhe der Strafbeträge zu kommunizieren, hätte auch eine präventive Wirkung.

Kritik übte der Mobilitätsclub aber an der Anhebung der Strafen „deutlich über der Inflationsrate“. Im Schnitt würden sämtliche Verkehrsstrafen um 50 Prozent erhöht, hieß es in der Aussendung des ÖAMTC.

100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen

Das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone kostet künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro bestraft. Hält man an einer Stopptafel nicht vollständig an, kostet das ab Jänner 70 Euro. Wer im Ortsgebiet bis zu 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss je nach gemessener Geschwindigkeit zwischen 50 und 120 Euro zahlen. Die Strafen für höhere Geschwindigkeitsverstöße sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Auch hier sollen die Beträge angehoben werden.

Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen. Das Befahren einer Rettungsgasse kostet dann 200 Euro. Gefährliches Überholen (zum Beispiel vor Schutzwegen) bringt eine Strafhöhe von 140 Euro mit sich, Überholen von rechts kostet 115 Euro.

Kritik des ÖAMTC

Das Ministerium relativierte gegenüber der APA die Kritik des ÖAMTC, dass die Strafbeträge um 50 Prozent erhöht werden. Derzeit gibt es in den einzelnen Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen. Diese wurden nun angepasst und vereinheitlicht. Dabei habe man sich an den höchsten Strafen orientiert, die in einem Bundesland bereits gültig waren.

In manchen Bundesländern erhöhen sich die Strafen also empfindlicher als in anderen. Der Bund erwartete durch die Anpassungen 80 Millionen Euro an Mehreinnahmen, hieß es im Juni.Weiteren Handlungsbedarf sah der ÖAMTC bei Organmandaten - also Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet werden. „Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit“, sagte Martin Hoffer. Er sprach sich für eine Harmonisierung aus, betonte aber, dass Einheitlichkeit nicht automatisch höhere Strafen bedeuten dürfe.

Das ändert sich ab 1. Jänner 2027

  • Einheitliche Verkehrsstrafen: Anonymverfügungen gelten künftig österreichweit in gleicher Höhe – unabhängig vom Bundesland.
  • Parken im Halte- und Parkverbot: 60 Euro
  • Parkscheibe in der Kurzparkzone vergessen: 60 Euro
  • Bei Gelb in eine Kreuzung einfahren: 70 Euro
  • An der Stopptafel nicht vollständig anhalten: 70 Euro
  • Zu schnell im Ortsgebiet (bis 30 km/h über dem Limit): 50 bis 120 Euro (je nach Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Missachtung des Rechtsfahrgebots (z. B. auf Autobahnen): 100 Euro
  • Rettungsgasse befahren: 200 Euro
  • Gefährliches Überholen (z. B. vor Schutzwegen): 140 Euro
  • Rechts überholen: 115 Euro

Kommentare