Verfassungstag: Lob für Wahrung des Rechtsstaates
Anlässlich des 102. Jahrestags des Beschlusses der österreichischen Bundesverfassung ist am Freitag in Wien der jährlich Verfassungstag begangen worden. Bundespräsident Alexander Van der Bellen lobte diese als "grandiose Kulturleistung". Als Festredner trat der lettische Präsident Egils Levits auf. Er warnte vor jenen, die mit demokratischen Mitteln die Rechtsstaatlichkeit und damit den Kern der europäischen Verfassungen anzugreifen versuchten.
Bei der Veranstaltung im Verfassungsgerichtshof (VfGH) erinnerte Van der Bellen daran, dass die Bundesverfassung vom Oktober 1920 gemeinsam mit den Grund- und Freiheits- bzw. Menschenrechten jenen Rahmen abstecke, der den Handlungsspielraum für die Staatsorgane und Funktionsträger vorgebe. Davor hatte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) unterstrichen, das sie für alle da sei: "Sie ist kein Elitenkonstrukt".
Er und Van der Bellen unterstrichen die Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) beim Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der Bundespräsident dankte den Richterinnen und Richtern für ihren Einsatz in schwierigen Zeiten, angesichts von Rufen nach mehr Selbstbestimmung einerseits und dem notwendigen Schutz der Rechte anderer sowie der Forderung nach mehr staatlichen Eingriffen andererseits. "Ich wünsche Ihnen alles Gute, was täten wir ohne Sie?", sagte er in Richtung der VfGH-Mitglieder.
Levits erinnerte an Parallelen zwischen Österreich und Lettland, dessen Verfassung heuer ihr hundertjähriges Jubiläum feiert. Beide, sowie die Verfassung Liechtensteins, seien die ältesten in Europa, die noch heute in Kraft seien. Der Präsident, selbst Rechtswissenschafter, ehemals Richter an beiden europäischen Gerichtshöfen und in den 1990er Jahren Botschafter seines Landes u.a. in Österreich referierte dann über den europäischen Verfassungsstaat und seine Grenzen.
Vor allem unterstrich er die sechs im Artikel 2 des Vertrags von Lissabon festgeschriebenen Grundwerte, also Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte (inklusive jener von Minderheiten). In der Organisation der öffentlichen Gewalt bedinge dies den demokratischen Verfassungsstaat.
Gefahren für diesen ortete Levits aus drei Richtungen. Die erste sei jene von außen, wie der Angriff Russlands auf die Ukaine zeige. Die zweite komme von antidemokratischen Minderheiten in Inneren. Als schwerste Bedrohung wertete er aber die dritte, nämlich Versuche, den Verfassungsstaat mit demokratischen Mitteln durch die Mehrheit zu verändern, und zwar auf Kosten des Rechtsstaates. Hier gehe es um den Schutz der Verfassungskerne, und für diesen müssten die Verfassungsgerichte sorgen. Werde das verhindert, komme der Europäische Gerichtshof ins Spiel. "Ich glaube, dieser Weg ist eine Art Garantie dieses Modells", so Leviit. Er sorge dafür, "dass das europäische Modell überhaupt funktioniert".
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