U-Ausschuss: ÖVP und Zadic scheitern vor dem VfGH

CORONA: ÖFFENTLICHE VFGH-VERHANDLUNG ZU LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE UND 2G-REGEL
Verfassungsgerichtshof lehnte mehrere Anträge ab.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diverse Anträge den laufenden Untersuchungsausschuss betreffend abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Die Ansuchen waren einerseits von der ÖVP, andererseits von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gekommen und drehten sich im Wesentlichen um die Aussagen des früheren Finanz-Generalsekretärs Thomas Schmid bzw. die Vorlage weiterer seiner Chats.

Vertreter der Volkspartei hatten beantragt, Chats zwischen Schmid und Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ an den Ausschuss zu übermitteln. Zadic hatte dies abgelehnt. Für sie war nicht ersichtlich, inwieweit diese Chats für die Ausschussarbeit sachlich relevant sind. Der VfGH gibt der Ministerin diesbezüglich nicht ganz recht.

Es sei nicht völlig auszuschließen, "dass auch die Kommunikation von nicht mit der ÖVP verbundenen Personen auf Grund besonderer Konstellationen eine (potenzielle) abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben kann". Allerdings hätten die Abgeordneten der ÖVP ihr Verlangen näher begründen müssen, weswegen ihr Antrag abzuweisen gewesen sei, urteilt der VfGH.

Auch ein VP-Antrag die "Usermail"-Accounts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) betreffend wurde teilweise abgelehnt bzw. teilweise als unzulässig zurückgewiesen. Die ÖVP wollte von der Ministerin, dass diese den Datenbestand der "Usermail"-Accounts der WKStA sowie die gesamte schriftliche und (sonstige) elektronische Kommunikation innerhalb der WKStA, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, erheben und dem U Ausschuss vorlegen lässt. Dies hatte der U-Ausschuss mehrheitlich abgelehnt und Teile der Anforderung in einen eigenen Antrag übernommen. Dies war für den VfGH ausreichend.

Da nämlich zum Teil keine Streitigkeit (mehr) vorliege, sei der entsprechende Teil des Antrags als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Der übrige Teil des Antrags war wiederum schon einmal abgelehnt worden und da es keine maßgeblichen Änderungen diesbezüglich seither gegeben habe, sei er abzuweisen.

Zadic wiederum hatte den U-Ausschuss um ein Konsultationsverfahren ersucht, um mit den Fraktionen zu vereinbaren, dass Schmid nur zu jenen Teilen befragt wird, zu denen er bei der Staatsanwaltschaft bereits vollständig ausgesagt hat, da sonst die Ermittlungen gefährdet wären. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen, weil noch gar keine Meinungsverschiedenheit entstanden sei. Dafür müsste der U-Ausschuss nämlich einen förmlichen, ausdrücklichen Beschluss fassen, mit dem das Erfordernis einer von der Justizministerin verlangten Konsultationsvereinbarung oder eine bestimmte Auslegung einer geltenden Vereinbarung bestritten wird.

Für die Dauer des weiteren Konsultationsverfahrens darf der U-Ausschuss keine Handlungen setzen, durch welche die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden berührt werden könnte. Diese Hemmung endet, sobald der U-Ausschuss einen Beschluss über das Erfordernis oder über die Auslegung einer Konsultationsvereinbarung gefasst hat, spätestens jedoch drei Monate nach Einleitung des Konsultationsverfahrens.

Kommentare