Verfahrensdauer: Grasser bringt Justiz ins Schwitzen

Verfahrensdauer: Grasser bringt Justiz ins Schwitzen
Der Ex-Finanzminister und Co-Verurteilte bekämpfen Schuldsprüche vorm Höchstgericht – und werfen damit die Frage auf: Darf der Staat so viel Macht über Beschuldigte haben – beliebig lang?

Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Co bekämpfen ihre Schuldsprüche im Buwog-Prozess. Durch ihren Gang zum Verfassungsgerichtshof könnten sie eine Reform anstoßen, die von zahlreichen Stimmen aus Justiz und Politik seit Langem gefordert wird.

Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes bringt es im Ö1-Mittagsjournal auf den Punkt: „Ja, wir haben ein Problem mit überlangen Verfahren.“

Wie der KURIER berichtete, haben mehrere (nicht rechtskräftig) Verurteilte Anträge auf Normenkontrolle beim VfGH eingebracht.

Konkret wollen sie den Paragraf 58 im Strafgesetzbuch prüfen lassen. Darin heißt es, dass die Dauer der Ermittlungen nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird, die Frist also gehemmt ist.

Grasser und Co sind der Ansicht, dass ihr Recht auf ein faires Verfahren (laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt wird – denn dazu gehört auch eine „angemessene Verfahrensdauer“.

Verhältnismäßig?

Der VfGH hat jetzt die Chance, einen genaueren Blick auf das Thema Verfahrensdauer zu werfen. Und dabei geht es um die viel größere Frage: Wie viel Macht haben Behörden gegenüber Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird – schuldig oder nicht?

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