"Ungerecht": Warum Richter schlechter verdienen als Staatsanwälte

Aktuelles Beispiel: Michael Radasztics, Richter im Kurz-Prozess, verdient weniger als die beiden WKStA-Vertreter
Es ist ein Umstand, der aktuell wieder besonders skurril anmutet: Strafrichter Michael Radasztics verdient monatlich weniger als die beiden WKStA-Ankläger, die ihm in der hochpolitischen Causa, die er als Einzelrichter zu entscheiden hat, gegenüberstehen.
Grund ist, dass das Gehaltsschema der Richter generell niedriger ist als das der Staatsanwälte. Richter der Bezirks- und Landesgerichte verdienen auf derselben Gehaltsstufe bis zu 276 Euro weniger als Staatsanwälte.
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Sonderfall
Die WKStA ist ein Sonderfall: Die dortigen Ankläger sind „Oberstaatsanwälte“ und damit in einer noch einmal höheren Gehaltsgruppe.
Ein Beispiel: Radasztics dürfte sich aufgrund seiner Dienstjahre auf Gehaltsstufe 5 befinden, das ergibt monatlich rund 6.875 Euro brutto. Ein WKStA-Ankläger bekommt auf Stufe 5 aber 7.558 Euro. Auf Gehaltsstufe 7 beträgt der Unterschied schon knapp 1.000 Euro.
Die Richtervereinigung und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) fordern seit Langem eine Angleichung – zumindest bei den Richtern der ersten Instanz mit den Staatsanwälten. Sieben Millionen Euro wären 2024 dafür notwendig.
Diese Forderung ist bei den Budgetverhandlungen aber verhallt. Zuständig für eine Angleichung ist nicht das Justiz- sondern das Beamtenministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).
Gernot Kanduth, Präsident der Richtervereinigung, und Martin Ulrich, Vorsitzender der zuständigen GÖD-Bundesvertretung, wollen weiterkämpfen: „Die Ungleichheit ist unsachlich und ungerecht.“ Richter haben dieselbe Ausbildung wie Staatsanwälte, tragen teils aber mehr Verantwortung – siehe Kurz-Prozess.
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