Umbau in der Justiz: Korruptionsjäger reloaded

Wenn schon umgebaut wird, dann doch bitte richtig: So könnte das Motto einiger Proponenten lauten, die sich eine Aufwertung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wünschen.
Demnach sollen die Korruptionsstaatsanwälte auf eine Ebene der mit ihr verfeindeten Oberstaatsanwaltschaft gehoben werden – und entsprechende Verantwortung übernehmen.
Das Organigramm sieht derzeit so aus: Es gibt 16 Staatsanwaltschaften in Österreich. Über ihnen stehen auf zweiter Ebene vier Oberstaatsanwaltschaften. Auf dritter Ebene steht das Justizministerium mit der Sektion V für Einzelstrafsachen.
Die WKStA ist eine Spezialbehörde auf unterster Ebene und berichtet – wie die anderen 16 Staatsanwaltschaften – an die OStA, die ihrerseits an das Ministerium berichtet. Die Justizministerin segnet die Vorhaben ab oder erteilt eine Weisung.
Kontrollfunktion
Die Idee ist nun, dass die WKStA – sobald der neue Bundesstaatsanwalt das Justizministerium an der Spitze abgelöst hat (siehe Artikel oben) – auf die Ebene der OStA wandert. Das bedeutet auch, dass die WKStA dann eine Ebene unter sich die anderen 16 Staatsanwaltschaften hat. Und diese Position könnte sie nutzen, um selbst Kontrolle auszuüben, wie es derzeit die OStA tut.
Das soll sich aber, wie es aus eingeweihten Kreisen heißt, auf Wirtschaftsstrafsachen, Fälle von Korruption oder Amtsmissbrauch beschränken. Schon jetzt delegiert die WKStA Fälle, für die sie sich nicht zwingend zuständig fühlt, oder wenn ihr die Ressourcen fehlen, an andere Staatsanwaltschaften. Künftig könnte sie genau diese Fälle von oben kontrollieren.
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