U-Ausschuss: Schon wieder Geschäftsordnungsdebatten
Die Befragung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss rief Erinnerungen an Nehammers ersten Auftritt zum Auftakt des Ausschusses im März wach, Stichwort Geschäftsordnungsdiskussionen.
Gleich die erste Frage des SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter führte zu einer Geschäftsordnungsdiskussion mit Sitzungsunterbrechung. Matznetter wollte von Nehammer wissen, ob ihm bekannt sei, dass der ehemalige enge Vertraute von Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, Beschuldigter in der Causa Beinschab ist. Diese Frage war der ÖVP zu "abstrakt" - sie stehe nicht im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.
Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl ließ sie nach der Unterbrechung zu. Nehammer antwortete daraufhin mit einem knappen "Ja". Er wisse aber nicht, was Fleischmann, der seit Kurzem wieder die Kommunikation der ÖVP leitet, im Detail vorgeworfen werde. Als Fleischmann damals im Kanzleramt war, sei er Generalsekretär gewesen, so Nehammer. Danach gefragt, ob er Wahrnehmungen zu Umfragen in dieser Zeit habe, antwortete Nehammer: "Aus meiner Erinnerung kann ich weder bestätigen noch ausschließen, dass ich in dieser Zeit mit Fleischmann über Umfragen gesprochen habe."
Von Geschäftsordnungsdebatten gespickt war auch die Frage vonseiten der SPÖ-Fraktion nach Gegenleistungen an die ÖVP für öffentliche Aufträge. Konkret geht es um 500.000 Euro, die der Partei von der Agentur Mediacontacta gestundet worden waren, und damit vermeintlich in Zusammenhang stehende öffentliche Aufträge. Er habe keine Wahrnehmung dazu, sagte der Kanzler schließlich. Den Chef des Unternehmens kenne er schon lange aus seiner Zeit in Niederösterreich.
In seinem Eingangsstatement hatte der Kanzler zunächst an die derzeit vorherrschenden "multiplen Krisen" erinnert. Sorgen um Energiesicherheit und Teuerung würden die Menschen bewegen. Seine Aufgabe und die der Bundesregierung sei es, "Menschen in Zeiten der Unsicherheit Sicherheit zu geben". Offenbar sei es aber "Usance" im U-Ausschuss, den Kanzler zu Beginn und zum Schluss zu laden. Dieser Ladung sei er nachgekommen.
"Fürsorgepflicht des Dienstgebers"
Zunächst wollte Verfahrensrichter Pöschl vom Kanzler wissen, warum er einer Sicherstellungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die interne Kommunikation und Dokumentation des Kanzleramts zu liefern, nicht nachgekommen sei. Nehammer begründete das mit der "Fürsorgepflicht des Dienstgebers". Die Sicherstellungsanordnung, von der er Mitte August erfahren habe, sei "umfassend und nicht präzise" gewesen. Daher habe man die Juristen im Haus damit befasst und ein Rechtsmittel eingelegt, um juristische Sicherheit zu bekommen.
Derzeit würden die Juristen des Hauses mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen. Dass man dies tun werde, sei jedenfalls klar, so Nehammer. "Derzeit geht es aber auch um technische Fragen, wie die E-Mail-Postfächer, die umfassend sind, zur Verfügung gestellt werden können." Schließlich handle es sich um mehr als 100 Dienstnehmer.
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