U-Ausschuss: Kommt Schmid ohne Befragung davon?

U-Ausschuss: Kommt Schmid ohne Befragung davon?
Derzeit wird darüber gestritten, ob Thomas Schmid vor dem U-Ausschuss aussagen muss, oder nicht, und ob er dafür festgesetzt werden könnte.

Er ist der Mann, um den sich im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss (fast) alles dreht: Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Ob ihn der U-Ausschuss aber jemals persönlich zu Gesicht bekommen wird, ist derzeit Thema eines Streits, dessen Ausgang auch wegweisend für weitere U-Ausschüsse sein wird.

Zuerst zum Grundproblem: Schmid verlegte seinen Hauptwohnsitz nach dem Bekanntwerden seiner Chats (inklusive aller Folgen bis hin zum Rücktritt des nunmehrigen Ex-Kanzlers Sebastian Kurz) in die Niederlande.

Der U-Ausschuss will Schmid trotzdem vorführen lassen und hat hierfür einen Weg gefunden, obwohl bisher Personen mit Wohnsitz im Ausland als praktisch unladbar galten. Das Innenministerium (BMI) sagt nun aber, für eine Ladung Schmids fehle dennoch die gesetzliche Grundlage. Dabei bezieht es sich auf eine Auskunft des Verfassungsdienstes, wonach eine Vorführung nur nach der ordentlichen Zustellung einer Ladung möglich ist.

Zur Frage, ob die Ladung ordentlich erfolgt ist oder nicht, gibt es unterschiedliche Ansichten. Als es noch „nur“ um eine Beugestrafe ging, bestätigte Schmid selbst vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dass er die Ladung erhalten habe. Für die SPÖ ist damit erwiesen, dass Schmid vorgeführt werden kann. Den Innenminister nennt SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer einen „Fluchthelfer“.

Kommentare