U-Ausschuss: Kommt Schmid ohne Befragung davon?

Er ist der Mann, um den sich im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss (fast) alles dreht: Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Ob ihn der U-Ausschuss aber jemals persönlich zu Gesicht bekommen wird, ist derzeit Thema eines Streits, dessen Ausgang auch wegweisend für weitere U-Ausschüsse sein wird.
Zuerst zum Grundproblem: Schmid verlegte seinen Hauptwohnsitz nach dem Bekanntwerden seiner Chats (inklusive aller Folgen bis hin zum Rücktritt des nunmehrigen Ex-Kanzlers Sebastian Kurz) in die Niederlande.
Der U-Ausschuss will Schmid trotzdem vorführen lassen und hat hierfür einen Weg gefunden, obwohl bisher Personen mit Wohnsitz im Ausland als praktisch unladbar galten. Das Innenministerium (BMI) sagt nun aber, für eine Ladung Schmids fehle dennoch die gesetzliche Grundlage. Dabei bezieht es sich auf eine Auskunft des Verfassungsdienstes, wonach eine Vorführung nur nach der ordentlichen Zustellung einer Ladung möglich ist.
Zur Frage, ob die Ladung ordentlich erfolgt ist oder nicht, gibt es unterschiedliche Ansichten. Als es noch „nur“ um eine Beugestrafe ging, bestätigte Schmid selbst vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dass er die Ladung erhalten habe. Für die SPÖ ist damit erwiesen, dass Schmid vorgeführt werden kann. Den Innenminister nennt SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer einen „Fluchthelfer“.
Auch Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper sagt zum KURIER: „Das BMI täte gut daran, eine Entscheidung des BVwG zu respektieren.“ Für die ÖVP sei es überfällig, einmal aktiv zur Aufklärung beizutragen, statt immer neue Wege zu finden, die Untersuchungen zu bremsen.
Das BMI bzw. der Verfassungsdienst gehen hingegen von keiner ordentlichen Ladung aus, weil amtliche Zustellungen außerhalb Österreichs schwierig zu garantieren sind und Schmid die Ladung nicht persönlich entgegengenommen hat, sondern sie in den Postkasten geworfen wurde.
Die Frage wird wohl in einem Revisionsverfahren geklärt werden.
Davon abgesehen geht es darum, wie eine Vorführung vor den U-Ausschuss konkret vollzogen werden kann. Grundsätzlich müsste Schmid, sobald er in Österreich „entdeckt“ wird – wenn er etwa zur Einvernahme zur Staatsanwaltschaft kommt –, dem Ausschuss vorgeführt werden. Was aber, wenn der Ausschuss gerade nicht tagt? Auch hier gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen. Während einige Juristen erklären, eine Festsetzung sei nicht möglich, halten es andere für rechtens, Schmid bis zu 14 Tage zu inhaftieren.
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