Weder Spionage-Vorwürfe insgesamt noch Ott als Person sind vorab im sogenannten Untersuchungsgegenstand festgehalten worden. Und das wiederum bedeutet, dass Fragen zu diesem Themenkreis im U-Ausschuss schlicht nicht zugelassen werden dürfen – es sei denn, man nimmt es mit der Verfahrensordnung überhaupt nicht mehr ernst.
Die Justiz hat die anfangs auch von den Neos betriebene Ladung Otts in den U-Ausschuss (er sitzt derzeit in Untersuchungshaft, Anm.) auch mit dem Hinweis verhindern können, dass eine solche Ladung eine Gefahr für Leib und Leben auslösen und die Ermittlungen ernsthaft gefährden könnte.
Das gilt auch für Unterlagen, die über den ehemaligen Staatsschützer Ott im Justiz- aber vor allem im Innenministerium vorhanden sind.
Veritabler (Rechts-)Streit
Erst vor wenigen Tagen war zwischen Justiz- und Innenministerium ein veritabler (Rechts-)Streit darüber entbrannt, ob Akten zu Ott an den U-Ausschuss zu liefern sind. Die Justiz meint nein, das Innenministerium sah die Sache eher anders. Und in sogenannten Konsultationen zwischen Parlament und beiden Ministerien soll nun geklärt werden, ob Akten und wenn ja welche zu Ott ins Hohe Haus geliefert werden können, ohne damit Ermittlungen oder Menschen zu gefährden.
Ein anderes Ministerium hat diesbezüglich eine klare Rechtsmeinung entwickelt. Dem KURIER liegt ein Schreiben des für Kunst, Kultur und Sport zuständigen Ressorts von Vizekanzler Werner Kogler vor. Kogler ist auch für den öffentlichen Dienst, also für die Beamten, zuständig. Und weil das Beamtenministerium über den früheren Verfassungsschützer Ott eine Personalakte geführt hat, hat das Parlament routinemäßig an dieses Ministerium ebenfalls eine sogenannte ergänzende Beweisanforderung gestellt, sprich: Man hat nachgefragt, ob irgendwelche Dokumente zu Ott vorhanden sind.
Das Beamtenministerium hat dem Hohen Haus nun mitgeteilt, dass man sich der Rechtsansicht des Justizministeriums anschließt – und vorerst keine Ott-Akten liefert. Begründet wird das mit den erwähnten Konsultationsgesprächen zwischen Justiz und Ausschuss. So lange diese nicht abgeschlossen seien, will das Beamtenministerium nichts liefern. Es werde um Verständnis gebeten, „dass derzeit von einer Aktenübermittlung Abstand genommen werden muss“.
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