Zur Erklärung: Vor einer Wahl erstellen Parteien eine Liste mit einer Reihung ihrer Kandidaten. Je weiter oben jemand steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er bzw. sie nach der Wahl, wenn die Anzahl der verfügbaren Mandate feststeht, einen Sitz im Nationalrat bzw. Landtag bekommt.
Allerdings ist nicht immer klar, wer de facto für die Liste verantwortlich ist. In manchen Parteien gibt der Parteichef die Reihung vor, die Parteigremien segnen diesen Wunsch nur noch formal ab.
Befürchtet wird, dass durch die gesetzliche Nachschärfung auch unbeteiligte Entscheidungsträger gestraft werden könnten. Deshalb soll nun klarer definiert werden, wer beim Mandatskauf ein „Täter“ sein kann, weil er die entsprechende Macht hat.
Die „guten Sitten“
Die ÖVP sorgt sich zudem um ihr System des Vorzugsstimmen-Wahlkampfes. Bei den Türkisen gibt es zwar eine vorgegebene Liste, ein Kandidat kann sich aber mit Vorzugsstimmen, die direkt vom Wähler vergeben werden, nach oben hanteln. Funktionäre hatten eingewandt, dass die Wahlkampfhilfe für einen Kandidaten illegal und damit verunmöglicht werden könnte.
Das Justizministerium hat dann nachgebessert: Im aktuellen Gesetzesvorschlag heißt es, dass alles, was „den guten Sitten“ entspricht, auch weiterhin erlaubt sein soll. Die „gute Sitte“ ist ein rechtlicher Begriff für ein Gefühl von Anstand und Gerechtigkeit.
Amtsträger
Als zweiter Punkt in der Reform soll der Begriff des Amtsträgers ausgeweitet werden auf Personen, die sich im Wahlkampf befinden und realistische Chancen auf ein Amt haben. Anlassfall ist die Ibiza-Affäre: Heinz-Christian Strache war damals, 2017, als FPÖ-Chef auf dem Sprung in die Regierung und stellte der vermeintlichen Oligarchennichte Bauaufträge in Aussicht, wenn sie die Kronenzeitung kauft und für die FPÖ Stimmung macht. Das soll künftig strafbar sein.
Heute, Mittwoch, wird weiterverhandelt. Für die ÖVP ist Justizsprecherin Michaela Steinacker, für die Grünen Agnes Sirkka-Prammer federführend. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf kam vor zwei Jahren aus dem Justizministerium.
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