Anti-Korruptions-Gesetz "kurz vor Abschluss": Wo es noch hakt

Bei den Verhandlungen zur Verschärfung des Korruptionsstrafrechts dürfte es einen Durchbruch gegeben haben: Nach fast zwei Jahren Stillstand haben sich die Klubs von ÖVP und Grünen zuletzt intensiv damit auseinandergesetzt – und sind sich jetzt in weiten Teilen einig, hieß es am Dienstag aus Verhandlerkreisen.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bestätigte das am Mittwoch in der "Fragestunde" im Parlament: Die Verhandlungen stehen "kurz vor dem Abschluss". Noch liefen die Gespräche aber, eine Runde davon am heutigen Tag.
Sorge aus den Ländern
KURIER-Informationen zufolge hakt noch an einigen Details bzw. an Bedenken, die der Bundes-ÖVP von ihren Landes- und Ortsparteien zugetragen wurden. Konkret geht es um das Thema Mandatskauf. So soll es strafbar werden, sich einen Listenplatz zu „kaufen“.
Zur Erklärung: Vor einer Wahl erstellen Parteien eine Liste mit einer Reihung ihrer Kandidaten. Je weiter oben jemand steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er bzw. sie nach der Wahl, wenn die Anzahl der verfügbaren Mandate feststeht, einen Sitz im Nationalrat bzw. Landtag bekommt.
Allerdings ist nicht immer klar, wer de facto für die Liste verantwortlich ist. In manchen Parteien gibt der Parteichef die Reihung vor, die Parteigremien segnen diesen Wunsch nur noch formal ab.
Befürchtet wird, dass durch die gesetzliche Nachschärfung auch unbeteiligte Entscheidungsträger gestraft werden könnten. Deshalb soll nun klarer definiert werden, wer beim Mandatskauf ein „Täter“ sein kann, weil er die entsprechende Macht hat.
Die „guten Sitten“
Die ÖVP sorgt sich zudem um ihr System des Vorzugsstimmen-Wahlkampfes. Bei den Türkisen gibt es zwar eine vorgegebene Liste, ein Kandidat kann sich aber mit Vorzugsstimmen, die direkt vom Wähler vergeben werden, nach oben hanteln. Funktionäre hatten eingewandt, dass die Wahlkampfhilfe für einen Kandidaten illegal und damit verunmöglicht werden könnte.
Das Justizministerium hat dann nachgebessert: Im aktuellen Gesetzesvorschlag heißt es, dass alles, was „den guten Sitten“ entspricht, auch weiterhin erlaubt sein soll. Die „gute Sitte“ ist ein rechtlicher Begriff für ein Gefühl von Anstand und Gerechtigkeit.
Amtsträger
Als zweiter Punkt in der Reform soll der Begriff des Amtsträgers ausgeweitet werden auf Personen, die sich im Wahlkampf befinden und realistische Chancen auf ein Amt haben. Anlassfall ist die Ibiza-Affäre: Heinz-Christian Strache war damals, 2017, als FPÖ-Chef auf dem Sprung in die Regierung und stellte der vermeintlichen Oligarchennichte Bauaufträge in Aussicht, wenn sie die Kronenzeitung kauft und für die FPÖ Stimmung macht. Das soll künftig strafbar sein.
Heute, Mittwoch, wird weiterverhandelt. Für die ÖVP ist Justizsprecherin Michaela Steinacker, für die Grünen Agnes Sirkka-Prammer federführend. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf kam vor zwei Jahren aus dem Justizministerium.

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