Treffen mit Beschuldigten: Zweierlei Maß in der Justiz?

Treffen mit Beschuldigten: Zweierlei Maß in der Justiz?
Buwog/Casinos. Kein Aktenvermerk der WKStA-Chefin zum Treffen mit Hochegger-Anwalt, parlamentarische Anfrage dazu schmettert die Justizministerin ab. Bei Pilnacek führte ein ähnliches Treffen zur Entmachtung.

Nach dem Justizskandal rund um den Sektionschef für Strafrecht, Christian Pilnacek – er hatte sich mit Ex-Vizekanzler Josef Pröll und Casinos-Aufsichtsratschef Walter Rothensteiner, zwei Beschuldigten in der Casinos-Affäre, getroffen –, deckte der KURIER ein ähnliches Szenario innerhalb der Justiz auf: Die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft (kurz WKStA), Ilse-Maria Vrabl-Sanda, traf nämlich Peter Hocheggers Anwalt im Herbst 2016. Die Buwog-Anklage war zu diesem Zeitpunkt längst fertig, die WKStA war daher nur noch Verfahrenspartei und nicht mehr Leiterin des Ermittlungsverfahrens. Dass es überhaupt ein Treffen nach Anklageerhebung gibt, gilt als ungewöhnlich.

Über solche Treffen ist die Leiterin der WKStA gesetzlich verpflichtet, einen Aktenvermerk anzulegen. Was Pilnacek im Übrigen auch tat – trotzdem bekam er von Justizministerin Alma Zadić die Weisung, solche Treffen künftig zu unterlassen.

Vrabl-Sanda hat allerdings keinen Aktenvermerk angelegt.

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