Teuerung: Viele Sozialleistungen werden bereits jährlich valorisiert

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Pensionen, Sozialhilfe und Pflegegeld werden jährlich angehoben

Die massive Inflation sorgt in der Politik für zahlreiche Rufe nach Abhilfe. Neben Steuersenkungen wird immer eine jährliche Valorisierung von Sozialleistungen gefordert. Am Donnerstag wurde diese Forderung von Vizekanzler Werner Kogler(Grüne) aufgegriffen. Ein genauer Blick zeigt allerdings, dass die meisten der volumenmäßig großen Sozialleistungen bereits jetzt schon jährlich valorisiert werden. Das gilt sowohl für die Sozialhilfe als auch für das Pflegegeld.

Momentum: "Familienbeihilfe müsste um 40 Prozent höher sein"

Damit bleibt - von den großen Sozialleistungen - nur die Familienhilfe übrig. Das gewerkschaftsnahe Momentum Institut hat ausgerechnet, dass die Familienbeihilfe von 2000 bis 2021 etwa um 30 Prozent an Wert verloren habe. "Die Familienbeihilfe müsste heute um 40 Prozent höher sein, damit sich Familien damit gleich viele Produkte und Dienstleistungen wie noch im Jahr 2000 kaufen können", erläutert Momentum-Ökonomin Lisa Hanzl. Die Familienbeihilfe wurde zuletzt 2018, 2016, 2014 und 2003 erhöht.

Pflegegeld und Pensionen

Das Pflegegeld wird seit 2020 jährlich valorisiert, das heißt wie die Pensionen erhöht. Der Wertverlust des Pflegegeldes ist laut dem AK-Experten Kurt Schalek daher weniger auf die aktuelle hohe Inflation als auf die langjährige Nicht-Erhöhung zurückzuführen. Ihm zufolge müsste das Pflegegeld um 17,5 Prozent erhöht werden, um die Kaufkraft von 2010 zu erhalten. Laut Momentum-Institut hat das Pflegegeld von 2000 bis 2021 um rund 28 Prozent an Wert verloren, bei der Studienbeihilfe sind es demzufolge 20 Prozent. Diese wurde zuletzt 2017, 2008 und 2000 erhöht.

Die Sozialhilfe, ehemals Mindestsicherung, wird wie das Pflegegeld jährlich valorisiert. Basis dafür ist die jährliche Anpassung der Ausgleichszulage (Mindestpension). Diese definiert das unterste soziale Netz nicht nur bei Mindestpensionen, sondern auch bei Mindestsicherung, Sozialhilfe und aufgestockter Notstandshilfe wie Arbeitslosengeld.

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