GPA-Teiber: Nicht Teilzeit ist das Problem, sondern unbezahlte Überstunden

GPA-Chefin Barbara Teiber bei einem Pressetermin Ende Februar
Gewerkschaftschefin kritisiert starke Zunahme von so genannten All-In-Verträgen.

Ist Teilzeit-Arbeit in Österreich im Vergleich zu einem Vollzeit-Job zu attraktiv? Seit Tagen wogt um diese Frage eine innenpolitische Debatte. Barbara Teiber, SPÖ-Abgeordnete und Chefin der mit 300.000 Mitgliedern größten Teilgewerkschaft im ÖGB, der Gewerkschaft der Privatangestellten GPA, ortet bei der Diskussion eine gewisse Themen-Verfehlung. "Anstatt Teilzeitbeschäftigte anzugreifen, sollten Wirtschaftsvertreter und so manche Politiker ihr Auge lieber auf das Thema unbezahlte Überstunden richten", sagt Teiber zum KURIER.

Konkret weist die Gewerkschaftschefin auf die Problematik bei den so genannten "All-In"-Verträgen hin. Sie würden in Österreich mittlerweile überhand nehmen. "Selbst Beschäftigten mit niedrigen Einkommen werden All-In-Verträge vorgelegt, die vermeintlich mehr Geld versprechen. In der Realität kommt es oft zu unbezahlten Überstunden, die durch den All-In-Vertrag nicht abgedeckt sind."

Als Beleg für ihre These gelten der Gewerkschaftschefin die Daten, die die GPA unter anderem aus ihrem online verfügbaren "All-In-Rechner" generiert. 

Allein 2024 hat der Rechner rund 11.300 Zugriffe verzeichnet. 39 Prozent aller Anfragen ergaben, das Arbeitnehmer nicht ausreichend bezahlt werden.

Als zweites Indiz gelten Teiber Befragungen, an denen österreichweit mehr als 700 Betriebsräte teilgenommen haben. Diese haben ergeben, dass in zwei Drittel der Betriebe All-In- oder Überstundenpauschalen auch bei Angestellten angewendet werden, die kein Führungsverantwortung haben. Und: Bei fast jedem Vierten (23 Prozent) werde nicht ermittelt, ob die bezahlten Überstundenpauschalen die geleisteten tatsächlich abgelten.

Angesichts der Situation bringt Teiber einige Vorschläge, man könnte sie auch Forderungen nennen:

  • So genannte All-In-Verträge sollten nur noch ab der Höchstbeitragsgrundlage bezahlt werden. Diese lag 2025 bei 6.450 Euro brutto im Monat. Mit anderen Worten: Nur sehr gut verdienende (Führungs-)Kräfte sollten diese in Anspruch nehmen können bzw. dürfen.
  • Arbeitnehmern sollten die so genannte Deckungsprüfung (sie zeigt, ob bzw. wie die Überstundenpauschale die geleisteten Arbeitsstunden abdeckt, Anm.) jedenfalls vorgelegt werden.

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