Vorläufiger Abschiebestopp für syrischen Mann verlängert

Zusammenfassung
- Der EGMR verlängerte den vorläufigen Abschiebestopp eines wegen mehrerer Delikte verurteilten Syrers bis mindestens 25. September, um weitere Informationen einzuholen.
- Das Innenministerium sieht die Verlängerung als übliches Vorgehen und betont, dass das BFA bereits eine Stellungnahme zur Sicherheit des Mannes in Syrien abgegeben hat.
- Das BFA verweist auf geringe Gefahrenlage in der Herkunftsregion und setzt die Planungen für Abschiebungen nach Syrien fort.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den im Vormonat verhängten vorläufigen Stopp der Abschiebung eines Mannes nach Syrien bis mindestens 25. September verlängert. Das Gericht wolle vorher noch weitere Informationen zum Fall hören, berichtete die Presse (online) - für das Innenministerium ist das "nicht ungewöhnlich".
Bei dem Mann handelt es sich laut Presse um einen unter anderem wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raub und Urkundenunterdrückung verurteilten Syrer, der mehrfach untergetaucht ist und dessen Eltern und Geschwister in seinem Heimatland leben. Er selbst sei nach eigenen Angaben 2022 ausschließlich wegen des Kriegs aus Syrien geflohen und habe dort Angst um sein Leben.
Der Fall ähnelt einer anderen Abschiebung nach Syrien. Auch in diesem Fall schritt zunächst der EGMR mittels "Interims Measure" ein und untersagte vorerst die Außerlandesbringung. Später durfte der wegen terroristischer Vereinigung verurteilte Mann aber doch abgeschoben werden. Da er nachher in Syrien nicht mehr erreicht werden konnte, ersuchte ein UN-Ausschuss die österreichische Regierung, sich bei den syrischen Behörden nach dessen Verbleib zu erkundigen - was Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wiederum ablehnte. Der EGMR nahm dies auf und wollte bis 8. September eine Stellungnahme Österreichs, ob der nun zur Abschiebung anstehende Mann in Syrien auch sicher leben könne.
Österreich gab Stellungnahme ab
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat eine Stellungnahme abgegeben und laut Presse etwa argumentiert, dass der Mann "sicher in seinen Herkunftsort reisen" könne, weil die syrische Regierung mitgeteilt habe nachzuverfolgen, dass Rückkehrer sicher an ihrem Zielort innerhalb Syriens ankommen. Außerdem bestehe dort keine "Gefahrensituation, die einem offenen bewaffneten Konflikt gleichzuhalten wäre". Die Anzahl der "sicherheitsrelevanten Vorfälle" in der Herkunftsregion des Mannes sei auch vergleichsweise niedrig, darüber hinaus seien viele syrische Flüchtlinge mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt.
Laut Innenministerium entspricht die Verlängerung des Aufschubs dem Vorgehen des EGMR in derartigen Fällen. Das BFA werde eventuelle weitere Fragen selbstverständlich beantworten. Die Europäische Menschenrechtskonvention sehe vor, dass der EGMR eine einstweilige Verfügung erlassen könne, da er zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung nur die Ausführungen und Behauptungen des Beschwerdeführers vorliegen habe. Das BFA verfolge die Entwicklungen in dem Fall und setze die Planungen für Abschiebungen nach Syrien konsequent fort.
Kommentare