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"10-Cent-Garantie": Wird mein Strom jetzt billiger?

Die Regierung hat verkündet, dass die Strompreise im Krisenfall sinken sollen. Aber ab wann – und für wen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Electricity concept. Close up high voltage power lines station.

Bereits vor dem Sommer 2025 hatte die Bundesregierung einen sogenannten "Energiekrisenmechanismus" angekündigt. Rund ein Jahr später wurde dieser am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Das finale Gesetz muss nun Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) ausarbeiten – und viele Details sind weiterhin unklar. 

Aber was ändert sich nun konkret – und ab wann? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was konkret sieht der Krisenmechanismus vor?

Vorab: Der Energiekrisenmechanismus gilt noch nicht. Das finale Gesetz steht aus und benötigt zudem eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, also die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Was das Modell grundsätzlich vorsieht: Im Falle einer "anhaltenden Preiskrise" soll der Arbeitspreis von Strom für Haushalte auf 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt werden. Unternehmen sollen parallel dazu einen "einheitlichen Zuschuss" erhalten. 

Ab wann kann man von einer anhaltenden Preiskrise sprechen?

Laut Modell der Regierung, wenn der Strom-Arbeitspreis für Haushalte über drei Monate hinweg über 16,5 Cent netto je kWh liegt und die Großhandelspreise drei Monate lang 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) überschreiten. Die Regulierungsbehörde E-Control soll das monatlich prüfen.

Wann wird der Mechanismus aktiviert?

Damit der Krisenmechanismus in Kraft tritt, müssen beide "Schranken" fallen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium (BMWET) zum KURIER. Heißt: Der Arbeitspreis für Haushalte als auch der Großhandelspreis müssen jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten über den genannten Grenzwerten liegen – und zwar nicht nur einmal, sondern im Durchschnitt.

Wie lange gilt der Mechanismus, sobald er ausgelöst wird?

Grundsätzlich, so lange die Grenzwerte von 16,5 Cent bzw. 165 Euro überschritten werden. Ab dem Zeitpunkt, wo das nicht mehr der Fall ist, gilt der Schutzschirm allerdings noch für drei weitere Monate. Damit will die Regierung für Preisstabilität sorgen.

Gilt der Arbeitspreis von 10 Cent pro Kilowattstunde dann für meinen gesamten Stromverbrauch?

Laut ersten Berichten könnte der reduzierte Preis nur für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr und Haushalt gelten. Die Dreierkoalition würde sich damit am Verbrauch eines Durchschnittshaushalts orientieren. Das BMWET will sich noch auf keinen fixen Wert festlegen. Zur Erinnerung: Das Grundkontingent von 2.900 kWh hat bereits bei der 2024 ausgelaufenen Strompreisbremse der türkis-grünen Vorgängerregierung gegolten. Wer mehr Strom verbraucht, muss für den zusätzlichen Anteil dann den Markpreis bezahlen. Damit will die Regierung zum Stromsparen animieren.

Befinden wir uns bereits in einer Preiskrise oder ist eine solche absehbar?

Nein. Laut E-Control liegt der durchschnittliche Arbeitspreis für Haushalte derzeit knapp über 14 Cent, der Großhandelspreis unter 100 Euro. Einmal unabhängig davon, dass der Krisenmechanismus ohnehin noch nicht ausverhandelt und beschlossen ist: E-Control sowie BMWET gehen gegenüber dem KURIER derzeit eher von sinkenden Strompreisen aus. Von einer "Strompreisbremse", die sich zeitnah auf der Rechnung bemerkbar macht, kann aktuell also nicht die Rede sein.

Wer soll die Preisbremse in Zeiten der Budgetnot finanzieren?

Nicht der Steuerzahler. Das Modell soll über den Energiekrisenbeitrag finanziert werden, den Energieversorger im Fall von hohen Gewinnen bezahlen müssen.

Was sagt die Strombranche dazu?

Ihre Interessensvertretung, Oesterreichs Energie, kritisiert den Energiekrisenmechanismus scharf. Generalsekretärin Barbara Schmidt moniert, dass Österreichs Regierung vorzeitig eine Energiekrise ausrufe. Laut EU-Kommission liege diese erst nach sechs Monaten und erhöhten Preisen von 18 Cent pro kWh vor. Die Politik sehe Österreich Energiewirtschaft offensichtlich als Bankomaten.

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