Strafrechtler: WKStA wird bei Kurz-Verfahren mehrere Monate brauchen
Mit einer Entscheidung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über Strafantrag oder Einstellung der Ermittlungen gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen angeblicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss dürfte erst im Herbst zu rechnen sein. Es könnte "schon sechs Monate dauern", sagte der Wirtschaftsstrafrechts-Experte Robert Kert (WU Wien) Sonntag in der ZiB 2. Gegenteiliger Ansicht sind Strafrechtler, wie die Entscheidung ausfällt.
Auf jeden Fall müsse die WKStA den Beschuldigten - also Kurz - vernehmen, auch mit Zeugenbefragungen sei zu rechnen. Damit werde es nicht "wenige Wochen", sondern "schon einige Monate dauern", erläuterte Kert.
Strafrechtsexperte zu Kurz-Ermittlungen
Anklage für Experten "sehr wahrscheinlich"
Ob eine Anklage erfolgt, könne man zum jetzigen Zeitpunkt "noch nicht so genau sagen". Aber Kert hält es doch für "sehr wahrscheinlich". Er könne sich vorstellen, dass ein Strafantrag gestellt wird, "weil die Staatsanwaltschaft sagt, das sind Beweisprobleme und die hat ein Gericht zu klären".
Auch Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte der Johannes-Kepler-Universität Linz, hält eine Anklage für wahrscheinlicher als eine Einstellung. Aus dem 58-seitigen WKStA-Papier ergebe sich "jedenfalls der Eindruck, dass nicht alles gesagt wurde, was er gewusst hat" - und das würde für den Tatbestand der "falschen Aussage" reichen.
Der Salzburger Univ.Prof. Hubert Hinterhofer kommt in einem - von der Kanzlei von ÖVP-Parteianwalt Werner Suppan in Auftrag gegebenen - Gutachten zum gegenteiligen Schluss: Ein für die Anklage nötiger dringender Tatverdacht der vorsätzlichen unrichtigen Aussage des Kanzlers lasse sich der Mitteilung der WKStA (über die Ermittlungen) nicht entnehmen. Denn deren Ausführungen seien "dafür insgesamt zu spekulativ und unterstellend". "Wenn der Stand der Dinge so bliebe, wäre eine Anklage nicht gerechtfertigt", sagte er in der ZiB2.
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