Strache zu FP-Millionenklage: Staat muss für Schaden zahlen, nicht Wahlhelfer

Strache zu FP-Millionenklage: Staat muss für Schaden zahlen, nicht Wahlhelfer
FPÖ verklagt Republik auf 3,4 Mio. Euro, Strache ist gegen Regress: Verantwortung würden Beamte tragen.

Mehr als zwei Jahre nach der Aufhebung der Hofburg-Stichwahl hat die FPÖ die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz geklagt – diese Nachricht sorgte am Montag für Empörung. Vor allem, weil am Ende einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen könnten.

Wie der KURIER berichtete, könnte sich die Republik das Geld bei jenen, die die Wahlwiederholung durch Fehler bei der Stimmauszählung verursacht haben, zurückholen. Das waren in den Bezirkswahlbehörden neben den Wahlleitern bzw. Beamten auch einfache Beisitzer.

Parteichef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache hält das für ein Unding. Gegenüber dem KURIER sagt er: „Hier haben Staatsbeamte versagt. Dafür trägt die Republik die Verantwortung und kann sie nicht auf Wahlbeisitzer abschieben.“

Die FPÖ klagt ihre Mehrkosten im Wahlkampf ein. Dazu beigetragen habe auch die Verschiebung der Wahlwiederholung, weil der Kleber der verschickten Briefwahl-Kuverts nicht gehalten hat. Auch hier hätten Beamte und nicht die Beisitzer versagt, meint der Vizekanzler.

Kurios: Ob die Republik nach der millionenschweren FPÖ-Klage bei den einzelnen Akteuren regressiert, müsste das FPÖ-geführte Innenministerium mitentscheiden. Ein Verzicht wäre prinzipiell möglich, im Gesetz ist der Regress eine Kann-Bestimmung.

Letztlich müsste dann der Steuerzahler für das Fehlverhalten in den Wahlbehörden aufkommen. Wahlgewinner Alexander Van der Bellen verzichtet indes auf eine Klage.

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