SPÖ-Lehrergewerkschaft: Kopftuchverbot "einfach zu wenig"

Thomas Bulant, der Vorsitzende des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins SLÖ, fordert eine grundlegende Diskussion über das Verhältnis von Schule und Religion.
Zwei Mädchen mit Kopftuch stehen nebeneinander vor einer Treppe, eines trägt einen Rucksack.

Zusammenfassung

  • SLÖ-Chef Bulant hält das Kopftuchverbot für unzureichend und fordert eine Grundsatzdebatte über die Trennung von Schule und Religion.
  • Das Verbot erschwere die Arbeit der Schulen, schade der Beziehung zu Schülerinnen und mache Lehrkräfte für die Umsetzung allein verantwortlich.
  • Bulant kritisiert fehlende Klarheit und Verantwortung des Ministeriums bei religiösen Fragen und fordert eine konsequente Trennung von Religion und Schule.

Mit Herbst tritt an den Schulen das Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 in Kraft. Der Vorsitzende des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins SLÖ, Thomas Bulant, ist zwar grundsätzlich für das Verhüllungsverbot, wie er im APA-Gespräch betont. An den Schulen erwartet er dadurch aber Probleme, die Regelung sei außerdem "einfach zu wenig". Er fordert stattdessen eine grundsätzliche Diskussion über das Verhältnis von Schule und Religion - und zwar über alle Konfessionen hinweg.

"Für mich hat Religion in der Schule nichts verloren und da gehört auch das Kopftuch dazu", so Bulant, der sich in dem Zusammenhang auch Strafen etwa für Burschen wünschen würde, die sich unter dem Vorwand ihrer Religion als Sittenwächter aufspielen. Doch statt die Schule insgesamt zum religionsfreien Raum zu machen, würden mit der neuen Kopftuch-Regelung muslimische Mädchen per Gesetz zu Täterinnen erklärt und ihre Eltern im schlimmsten Fall mit bis zu 800 Euro Bußgeld bestraft, selbst wenn sie das Verhalten ihrer Töchter in der Unterrichtszeit vielleicht gar nicht beeinflussen können.

"Würden wir ganz klar sagen, Religion ist Privatsache und findet in der Schule nicht statt, dann hätten wir all diese Probleme nicht." Das Kopftuchverbot wäre dann auch nicht erneut ein Fall für den Verfassungsgerichtshof, weil die Regelung - wie bei der 2020 gekippten Regelung für Volksschülerinnen - nur eine einzelne Gruppe betrifft, so der Lehrervertreter.

Schulen mit Auswirkungen allein

Das Kopftuchverbot als isolierte Maßnahme werde den Schulen die Arbeit zudem nicht leichter machen, sondern schwerer, erwartet Bulant. Die Lehrkräfte seien als öffentliche Bedienstete dazu verpflichtet, das Verbot durchzusetzen. "Aber wo übernimmt das Ministerium Verantwortung für die atmosphärischen Konsequenzen auf den Standort?", fragt der SPÖ-Lehrervertreter. Die wichtigste Voraussetzung für das Lernen sei bei Kindern und Jugendlichen die Beziehungsarbeit. Was aber passiere, wenn ein Lehrer einem Mädchen das Kopftuch verbietet und dieses sich dann deshalb vielleicht "nackt" fühlt, sei in der politischen Debatte kein Thema.

Dass sich an Pflichtschulen etwa in Wien immer mehr Mädchen verhüllen und von einer Zunahme religiöser Tendenzen berichtet wird, ist für Bulant noch kein Argument für das Kopftuchverbot. An manchen höheren Schulen Wiens habe es auch phasenweise ein eklatantes Drogenproblem gegeben. Trotzdem seien nicht alle Lehrer per Gesetz verpflichtet worden, ihre Schüler zu filzen.

Das Kopftuchverbot an Schulen sei eingeführt worden, ohne dass diese selbst danach verlangt hätten, kritisiert der Gewerkschafter. Mit den Folgen müssten sie nun allein zurechtkommen - in der Schule und außerhalb. Er rechnet schon jetzt mit empörten Anrufen, in denen Lehrerinnen und Lehrer "denunziert" werden, weil sie angeblich das Kopftuchverbot nicht durchsetzen, obwohl etwa bei Schulausflügen Ausnahmeregelungen gelten. "Man putzt sich wieder einmal an den Schulen ab."

Ministerium in religiösen Fragen teilweise "einfach feig"

In anderen religiösen Fragen sei das Ministerium wiederum "einfach feig" und treffe keine klare Aussage. Als Beispiel nennt Bulant die Regelung zu Festtagen abseits gesetzlicher Feiertage: Im aktuellen Informationsschreiben steht nur, dass es keinen Anspruch darauf gibt, an religiösen Festtagen schulfrei zu bekommen. Die Klassenlehrerinnen oder der Klassenlehrer können "in besonderen Fällen" aber das Fernbleiben bis zu einem Tag erlauben. In der Praxis bekommt deshalb das eine Kind für das orthodoxe Weihnachtsfest oder das islamische Opferfest frei, ein anderes nur teilweise oder gar nicht oder aber die Eltern melden das Kind gleich krank, statt um die Erlaubnis zum Fernbleiben anzusuchen.

"Immer wenn es bei einem Thema gesellschaftspolitisch keine Klarheit gibt, müssen wir in der Schule damit herumwurschteln", kommentiert das Bulant. "Und immer, wenn es unangenehm wird, heißt es auf einmal: Schulautonomie." Er würde sich eine Klarstellung wünschen, etwa dass eine Freistellung nur bei einmaligen Ereignissen wie bei einer Sponsion, Hochzeit oder einem Begräbnis möglich ist. "Dann übernimmt das Ministerium für das, was es möchte, auch Verantwortung."

Die SPÖ tritt traditionell für die Trennung von Religion und Staat ein, auch ihr Koalitionspartner Neos ist wie auch die Grünen grundsätzlich für Schule als religionsneutralen Ort. Im aktuellen Regierungsprogramm sind Änderungen des Verhältnisses von Schule und Religionsgemeinschaften, das auch im Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan vertraglich geregelt ist und wegen des Gleichheitsgrundsatzes sinngemäß auch für alle anderen anerkannten Religionsgemeinschaften gilt, allerdings nicht vorgesehen.

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