Schächten: Neuregelung in NÖ ohne Registrierung von Kunden

LR Waldhäusl (FPÖ) und Landeshauptfrau Mikl-Leitner (ÖVP)
Jene Vorgängerregelung, die bei der Israelitischen Kultusgemeinde für Unbehagen gesorgt hat, wurde aufgehoben.

Die zuständigen Behörden in Niederösterreich sind am Freitag über eine neue Regelung für das Schächten informiert worden. Die vieldiskutierte  Registrierung von Abnehmern wird es nicht geben. Sichergestellt müsse sein, "dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt", hieß es aus St. Pölten.

Mit der Information soll klargestellt werden, wie mit dem Tierschutzgesetz einerseits umgegangen und der Religionsfreiheit andererseits Rechnung getragen wird. Darauf haben sich Tierschutzlandesrat Gottfried ( FPÖ) und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) verständigt. Mit der Information über die neue Regelung ist jene vom 20. September 2017 des ressortzuständigen Waldhäusl-Vorgängers Maurice Androsch (SPÖ) "mit sofortiger Wirkung aufgehoben".

Keine Namenslisten von Endverbrauchern

In dem am Freitag ergangenen Schreiben zu "§ 32 Tierschutzgesetz (TSchG); Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug (Rituelle Schlachtung)" heißt es etwa explizit: "Es ist keinesfalls erforderlich, zum Nachweis des Bedarfes Namenslisten von Endverbrauchern zu führen." Ersatzlos gestrichen wurden Punkte wie: "Es ist in jedem Einzelfall von der Behörde zu prüfen, ob die Plausibilität des Bedarfs gegeben ist!" und "Bereits bei Antragstellung, also vor der Durchführung der rituellen Schlachtung, muss feststehen, dass die betäubungslose Schlachtung zur Deckung des persönlichen konkreten Bedarfs erforderlich ist".

Bedarf über Erfahrungswerte ermitteln

In der Neuregelung ist darüber hinaus festgehalten, wie der Bedarf geprüft werden kann: "Die Plausibilität dieser Angaben kann, durch die behördliche Würdigung von z.B. vorgelegten Rechnungen, Bestätigungen anerkannter Religionsgemeinschaften, Angaben über Bestell- und/oder Abgabemengen (Anzahl Tiere oder produziertes Fleisch), Durchschnittsbedarf bzw. vorliegende Erfahrungswerte erfolgen. Die zuständige Behörde kann, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Verfahren, auch weitere Ermittlungsschritte setzen."

"Es handelt sich um ein besonders sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert", betonte Mikl-Leitner. "Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben", unterstrich die Landeshauptfrau einmal mehr.

"Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine 'Schächtexporte'", sagte Waldhäusl. Dazu brauche es strenge Kontrollen, zudem müssten die Behörden die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen zu führen.

Kultusgemeinde dankt Mikl-Leitner und kritisiert FPÖ

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), Oskar Deutsch, hat sich bei Landeshauptfrau Mikl-Leitner für ihr "Einschreiten" bedankt. Deutsch sieht in dem Informationsschreiben der Landesregierung die bisherige Praxis bei der Produktion von koscherem Fleisch bestätigt. Kritik äußerte er an der FPÖ.

"Mit dem Verbreiten von Unwahrheiten über das Schächten hat die FPÖ zwar Verunsicherung in Österreich geschürt und der Republik international geschadet", Mikl-Leitner habe nun aber ein "Machtwort" gesprochen, zeigte sich Deutsch in einer Aussendung am Freitagnachmittag erfreut.

Das Schächten sei im Judentum streng geregelt, wobei die Regeln dem Schutz der Tiere dienen und "in weiten Teilen strengere Kriterien als das österreichische Tierschutzgesetz vorsehen". "Jetzt sollte die blaue Sommerhetze beendet werden", appellierte Deutsch an die Freiheitlichen. "Nachdem sichergestellt ist, dass koscheres Fleisch in Österreich produziert, verkauft und konsumiert werden darf, sollten wir uns alle für eine ,koschere' Politik einsetzen." Tierschutz und Religionsfreiheit seien keine gegensätzlichen Rechtsgüter, meinte der IKG-Präsident.

Debatte um Registrierungspflicht

Die Debatte um mögliche Regeländerungen beim Schächten kam mit Verspätung Mitte Juli in Gang. So nahm sie ihren Lauf: In  Niederösterreich hatte der damalige Tierschutz-Landesrat Maurice Androsch ( SPÖ) in einem Informationsschreiben im September 2017 festgehalten, dass die Prüfung, ob geschächtet werden darf, „zwingender religiöse Gründe“, und immer auf den Einzelfall und eine konkrete Person bezogen, erfolgen müssen – etwa durch offizielle Dokumente.

Inzwischen ist in NÖ FPÖ-Mann Waldhäusl für den Tierschutz verantwortlich. Dieser schickte das Schreiben an die Israelitische Kultusgemeinde. Dort wurde das so verstanden, dass Käufer nachweisen müssen, religiös zu sein. Also eine Art Liste streng gläubiger Juden.

Seither gibt es einen Sturm der Entrüstung seitens der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG): Den Plan Waldhäusls, eine Registrierungspflicht für Juden einzuführen, empfand IKG-Präsident Oskar Deutsch als "Angriff auf jüdische Lebensweisen". Waldhäusl hätte damit bewiesen, „wes Geistes Kind viele in der FPÖ sind“.

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